Weißer Schutzhelm, Zollstock und Klemmbrett auf Baustelle.

Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund sind die Grundstückseigentümer:innen vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet.

Auch über 80 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges werden bei Erdarbeiten und auf Baustellen noch Blindgänger und Reste von Munition entdeckt. Auch auf See werden gelegentlich Seeminen und nach dem Krieg versenkte Munition gefunden. Experten sorgen durch Luftbildauswertung und Bodensondierung dafür, dass insbesondere auf Tiefbaustellen sicher gearbeitet werden kann. Bei Funden übernimmt der Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein unverzüglich die Sicherung und Räumung des Fundes.

Hinweise

Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Munition nicht berühren und sofort den Kampfmittelräumdienst verständigen.

Die Anforderung des Kampfmittelräumdienstes kann rund um die Uhr über die örtliche Polizei (Telefon 110) oder das Lagezentrum des Innenministeriums (Telefon: 0431 160-0) erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Luftbildauswertung einen Zeitraum von circa 5 Wochen in Anspruch nimmt. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

Eine Übersicht der anfragepflichtigen Bereiche und weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich per E-Mail an: kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de

(Hinweis: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten).

Ihre häufigsten Fragen:

Kampfmittelauskunft