Personen vor einer Wallbox

Die gesetzliche Regelung zum §14a wurde durch die Bundesnetzagentur mit den Beschlüssen (BK6-22-300 & BK8-22-010-A) der Bundesnetzagentur weiter ausgestaltet und konkretisiert. Diese Beschlüsse sind am 01.01.2024 in Kraft getreten. Diese Neugestaltung dient dazu, dass Verteilnetzbetreiber steuerbare Verbraucheinrichtung jederzeit bedarfsorientiert und netzsicher steuern können. Davon betroffen sind ausschließlich Anlagen am Niederspannungsnetz mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung profitiert im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Es gibt drei verschiedene Module zur Abrechnung der Netzgelte.

Übergeordnetes Ziel ist es die Klimaziele zu erreichen. Wir von der TraveNetz wollen gemeinsam mit unseren Kunden die Energiewende aktiv und erfolgreich gestalten. Um dies zu schaffen, ist in den nächsten Jahren der Ausbau von Wärmepumpen und privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie Batteriespeicher notwendig.

Wie kann ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden?

Um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anzumelden, nutzen sie bitte das Anlagenportal. Dort können sie auch die gewünschte Reduzierung des Netzentgeltes auswählen.

Um für eine bereits angemeldete Anlage die reduzierten Netzentgelte zu beantragen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und schicken diesen per Mail an: steuerbare.verbrauchseinrichtungen@travenetz.de

Bei nicht Berücksichtigung der oben genannten Hinweise kann es zu längeren Bearbeitungszeiten und verzögerten Antworten kommen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung dem Netzbetreiber bekannt sein muss, damit Sie die reduzierten Netzentgelte unter den entsprechenden Voraussetzungen erhalten können.

Was ist unter steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu verstehen?

Steuerbare Verbraucheinrichtung ab einer netzwirksamen Leistungsaufnahme über 4,2 kW sind vom Anwendungsbereich der Festlegungen erfasst. Dazu zählen:

Hinweis: Entscheidend für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung an einen Netzanschluss. Das heißt auch mehrere Wärmepumpen und Klimageräte mit einer Gesamtsumme über 4,2 kW, sind als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a zu berücksichtigen.

Typische Haushaltsgeräte und Nachtspeicherheizungen sind von der Regelung nicht betroffen.

Für wen gilt diese Regelung?

Der §14a gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Für Haushalte, die bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nutzen gelten Übergangsregeln oder Bestandsschutz. Dies bezüglich verweisen wir auf unsere FAQ.

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