Machen Sie es sich leicht und folgen Sie unserer Anleitung Schritt für Schritt von der Anmeldung Ihrer Anlage bis zur Inbetriebsetzung. Hier erfahren Sie auch, welche Formulare und Unterlagen Sie einreichen müssen, damit Sie erfolgreich angeschlossen werden und einspeisen können.

Erzeugungsanlagen bis 600 W (Balkonanlagen / steckerfertige Erzeugungsanlagen)

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Erzeugungsanlagen bis 600 W (Balkonanlagen / steckerfertige Anlagen)

Mieter:innen und Hauseigentümer:innen haben die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen – und zwar mit einer sogenannten Steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk. So können Sie einen Teil Ihres eigenen Strombedarfs selbst decken, der zusätzlich benötigte Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Der durch Steckerfertige Erzeugungsanlagen erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht, daher entfällt die Einspeisevergütung.

Erklärvideo Anmeldung Erzeugungsanlagen bis 600 W

Was sind die Voraussetzungen?

  • Bitte prüfen Sie im ersten Schritt, ob sich Ihr Strom-Anschluss im Netzgebiet der TraveNetz befindet: VNBdigital
  • Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Maßgeblich ist hier das VDE-Vorschriftenwerk. Die meisten haushaltsüblichen Schutzkontakt-Steckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. Eine normgerechte Anwendung kann mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden, die durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert wird. Ihr Elektro-Installateur berät Sie gern zu Fragen der sicheren Montage und des sicheren Betrieb der Anlage.
  • Für den Betrieb einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage muss diese über ein gültiges Einheitenzertifikat gemäß der VDE-AR-N 4105 verfügen.
  • Mieter:innen beachten bitte, dass die Montage der Steckerfertigen Erzeugungsanlage einer Zustimmung des Gebäudeeigentümers oder der Hausverwaltung bedarf, insbesondere unter Beachtung von statischen Anforderungen an die betroffenen Gebäudeteile.
  • Bitte denken Sie daran, Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage vor Anmeldung bei der TraveNetz im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Der VDE hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu Steckerfertigen Erzeugungsanlagen unter Photovoltaikanlagen an der Steckdose – VDE FNN veröffentlicht.

Wie erfolgt die Anmeldung?

  1. Inbetriebnahme der Steckerfertigen Erzeugungsanlage (Wir empfehlen die Unterstützung durch ein Elektrofachunternehmen)
  2. Marktstammdatenregistrierung
  3. Anmeldung der Steckerfertigen Erzeugungsanlage im TraveNetz-Einspeiseportal
  4. Im Anschluss prüfen wir, ob der vorhandene Zähler getauscht werden muss.
  5. Ggf. Montage eines neuen Zählers
  6. Endgültige Inbetriebnahme
Team Einspeisung

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

Bitte halten Sie für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage < 600 W im TraveNetz-Einspeiseportal folgende Unterlagen bereit:

  • Marktstammdatenregistrierung
  • gültiges Einheitenzertifikat gemäß der VDE-AR-N 4105

Alle Informationen auf einen Blick

Wie melde ich meine Steckerfertige Erzeugungsanlage der TraveNetz?

Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage können Sie in wenigen Schritten im vereinfachten Anmeldeverfahren über unser Einspeiseportal anmelden. Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Marktstammdatenregistrierung
  • gültiges Einheitenzertifikat gemäß der VDE-AR-N 4105
Ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig?

Für die Inbetriebnahme Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bedarf es keiner Zustimmung der TraveNetz, jedoch besteht eine Anmeldepflicht. Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage können Sie in wenigen Schritten im vereinfachten Anmeldeverfahren über unser Einspeiseportal anmelden.

Ist ein Zählerwechsel notwendig?

Mit der Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage im TraveNetz-Einspeiseportal, wird von der TraveNetz geprüft, ob bei Ihnen der korrekte Zähler (Zweirichtungs- oder rücklaufgesperrter Zähler) verbaut ist. Falls notwendig veranlassen wir einen Zählertausch bei Ihnen. Bis dahin dürfen Sie Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage schon mit Ihrem aktuellen Zähler nutzen.

Bei Tausch Ihres bisherigen Bezugszählers in eine als Zweirichtungszähler ausgeführte moderne Messeinrichtung (Standardfall bei der TraveNetz GmbH) ist der Zählertausch durch uns kostenlos.

Gibt es für den eingespeisten Strom eine Vergütung?

Der durch Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 W erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht, daher entfällt die Einspeisevergütung.

Sollten Sie eine Einspeisevergütung wünschen, so kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht angewendet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektrofachbetrieb, der Ihre Anlage nach dem Verfahren für „mittlere Anlagen von 601 W bis 135 kW“ anmelden wird.

Kann ich eine Stecker-PV mit 800 W Leistung anmelden?

Unser vereinfachtes Anmeldeverfahren gilt derzeit für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 600 W. Sollte Ihre Erzeugungsanlage mehr Leistung liefern können, melden Sie diese bitte über das Antragsverfahren für mittlere Anlagen mit Ihrem Elektroinstallateur an.

Ich habe bereits eine Erzeugungsanlage und möchte noch eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) anmelden. Wie gehe ich dabei vor?

Für die TraveNetz ist die Gesamtleistung Ihrer Erzeugungsanlagen am Hausanschluss relevant. Sollten Sie bereits eine oder mehrere Erzeugungsanlagen betreiben (Stecker-PV und/oder mittlere Erzeugungsanlagen) und möchten nun zusätzlich eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) installieren, so melden Sie diese bitte über das Antragsverfahren für mittlere Anlagen mit Ihrem Elektroinstallateur an, da dies eine genehmigungspflichtige Anlagenerweiterung am Hausanschluss darstellt.