Machen Sie es sich leicht und folgen Sie unserer Anleitung Schritt für Schritt von der Anmeldung Ihrer Anlage bis zur Inbetriebsetzung. Hier erfahren Sie auch, welche Formulare und Unterlagen Sie einreichen müssen, damit Sie erfolgreich angeschlossen werden und einspeisen können.

Erzeugungsanlagen bis 600 W (Balkonanlagen / steckerfertige Erzeugungsanlagen)

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Erzeugungsanlagen bis 600 W (Balkonanlagen / steckerfertige Anlagen)

Mieter:innen und Hauseigentümer:innen haben die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen – und zwar mit einer sogenannten Steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk. So können Sie einen Teil Ihres eigenen Strombedarfs selbst decken, der zusätzlich benötigte Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Der durch Steckerfertige Erzeugungsanlagen erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht, daher entfällt die Einspeisevergütung.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Bit­te prü­fen Sie im ers­ten Schritt, ob sich Ihr Strom-Anschluss im Netz­ge­biet der Tra­ve­Netz befin­det: VNBdi­gi­tal
  • Wich­tig ist, dass Anschluss und Betrieb der klei­nen Anla­ge in jeder Situa­ti­on sicher sind. Maß­geb­lich ist hier das VDE-Vor­schrif­ten­werk. Die meis­ten haus­halts­üb­li­chen Schutz­kon­takt-Steck­do­sen sind nicht für den Ein­satz von Erzeu­gungs­an­la­gen mit Ste­ckern zuge­las­sen. Eine norm­ge­rech­te Anwen­dung kann mit einer spe­zi­el­len Ein­spei­se­steck­do­se sicher­ge­stellt wer­den, die durch einen ein­ge­tra­ge­nen Elek­tro­fach­be­trieb instal­liert wird. Ihr Elek­tro-Instal­la­teur berät Sie gern zu Fra­gen der siche­ren Mon­ta­ge und des siche­ren Betrieb der Anla­ge.
  • Für den Betrieb einer Ste­cker­fer­ti­gen Erzeu­gungs­an­la­ge muss die­se über ein gül­ti­ges Ein­hei­tenz­er­ti­fi­kat gemäß der VDE-AR‑N 4105 ver­fü­gen.
  • Mieter:innen beach­ten bit­te, dass die Mon­ta­ge der Ste­cker­fer­ti­gen Erzeu­gungs­an­la­ge einer Zustim­mung des Gebäu­de­ei­gen­tü­mers oder der Haus­ver­wal­tung bedarf, ins­be­son­de­re unter Beach­tung von sta­ti­schen Anfor­de­run­gen an die betrof­fe­nen Gebäu­de­tei­le.
  • Bit­te den­ken Sie dar­an, Ihre Ste­cker­fer­ti­ge Erzeu­gungs­an­la­ge vor Anmel­dung bei der Tra­ve­Netz im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bun­des­netz­agen­tur zu regis­trie­ren.

Der VDE hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu Steckerfertigen Erzeugungsanlagen unter Photovoltaikanlagen an der Steckdose - VDE FNN veröffentlicht.

Wie erfolgt die Anmeldung?

  1. Inbe­trieb­nah­me der Ste­cker­fer­ti­gen Erzeu­gungs­an­la­ge (Wir emp­feh­len die Unter­stüt­zung durch ein Elek­tro­fach­un­ter­neh­men)
  2. Markt­stamm­da­ten­re­gis­trie­rung
  3. Anmel­dung der Ste­cker­fer­ti­gen Erzeu­gungs­an­la­ge im Tra­ve­Netz-Ein­spei­se­por­tal
  4. Im Anschluss prü­fen wir, ob der vor­han­de­ne Zäh­ler getauscht wer­den muss.
  5. Ggf. Mon­ta­ge eines neu­en Zäh­lers
  6. End­gül­ti­ge Inbe­trieb­nah­me
Team Einspeisung

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

Bitte halten Sie für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage < 600 W im TraveNetz-Einspeiseportal folgende Unterlagen bereit:

  • Markt­stamm­da­ten­re­gis­trie­rung
  • gül­ti­ges Ein­hei­tenz­er­ti­fi­kat gemäß der VDE-AR‑N 4105

Alle Informationen auf einen Blick

Wie melde ich meine Steckerfertige Erzeugungsanlage der TraveNetz?

Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage können Sie in wenigen Schritten im vereinfachten Anmeldeverfahren über unser Einspeiseportal anmelden. Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Markt­stamm­da­ten­re­gis­trie­rung
  • gül­ti­ges Ein­hei­tenz­er­ti­fi­kat gemäß der VDE-AR‑N 4105
Ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig?

Für die Inbetriebnahme Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bedarf es keiner Zustimmung der TraveNetz, jedoch besteht eine Anmeldepflicht. Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage können Sie in wenigen Schritten im vereinfachten Anmeldeverfahren über unser Einspeiseportal anmelden.

Ist ein Zählerwechsel notwendig?

Für den Betrieb einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage ist das Vorhandensein eines rücklaufgesperrten oder Zweirichtungszählers notwendig. Andernfalls würde Ihr Stromzähler rückwärtslaufen, was in Deutschland derzeit einen Verstoß gegen das Steuerrecht darstellt.

Mit der Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage im TraveNetz-Einspeiseportal, wird von der TraveNetz geprüft, ob bei Ihnen der korrekte Zähler verbaut ist. Falls notwendig veranlassen wir einen Zählertausch bei Ihnen.

Gibt es für den eingespeisten Strom eine Vergütung?

Der durch Steckerfertige Erzeugungsanlagen erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht, daher entfällt die Einspeisevergütung.

Sollten Sie eine Einspeisevergütung wünschen, so kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht angewendet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektrofachbetrieb, der Ihre Anlage nach dem Verfahren für "mittlere Anlagen von 601 kW bis 135 kW" anmelden wird.