Betreiber von öffentlichen Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, nachfolgenden Veröffentlichungspflichten nachzukommen:
Strukturdaten gem. §23c EnWG
Die Strukturdaten unseres Gasnetzes können Sie hier ersehen:
Beschreibung Gasnetz gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 GasNZV
Informieren Sie sich hier darüber, wie die geographische und technische Beschaffenheit unseres Netzes ist: Erdgasnetz
Einheitliche Bezeichnung für Netzkopplungspunkte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 GasNZV
Die einheitliche Bezeichnung für Netzkopplungspunkte finden Sie hier: Netzkopplungspunkte
Folgende Systemdienstleistungen werden von der TraveNetz GmbH erbracht
Kapazitäten, die von einem Transportkunden bisher zur Versorgung eines Endverbrauchers genutzt wurden, müssen dem Netzbetreiber zum Zwecke der Weitergabe an einen neuen Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, wenn ohne diese Weitergabe ein Lieferantenwechsel ausgeschlossen ist.
Das derzeit gültige Regelwerk für den Anschluss von Netzen an das Versorgungsnetz der TraveNetz GmbH ist das DVGW-Arbeitsblatt G 2000.
Normierung und Abwicklung der Netznutzung gem. § 21 Abs. 2 Nr. 4 GasNZV: