Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2022 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt.
Gültig ab 01. Januar 2018
Nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind gem. §120 Abs. 5 EnWG von der Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers die Kostenbestandteile nach §17d Abs. 7 EnWG und §2 Abs. 5 EnLAG vollständig aus den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 herauszurechnen, soweit diese in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und damit in die Preiskalkulation des Jahres 2016 eingeflossen sind.
Auf der Basis des veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 unseres vorgelagerten Netzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden die Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV der TraveNetz GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass diese neuen, fiktiven Netzentgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass keine weitere Anpassung der Netzentgelte 2016 aufgrund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen erforderlich wird.
Zählpunkte mit Leistungsmessung | ||||
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Netznutzungsentgelte | Jahresbenutzungsdauer | Jahresbenutzungsdauer | ||
< 2.500 h/a | > 2.500 h/a | |||
Entnahme aus | Leistungspreis | Arbeitspreis | Leistungspreis | Arbeitspreis |
€ / (kW · a) | Cent / kWh | € / (kW · a) | Cent / kWh | |
Umspannung HSP/MSP | 9,41 | 2,84 | 74,8 | 0,22 |
Mittelspannungsnetz (MS) | 11,81 | 3,41 | 77,02 | 0,81 |
Umspannung Mittel-/ Niederspannung | 15,08 | 3,78 | 86,37 | 0,93 |
Niederspannungsnetz (NS) | 17,33 | 4,02 | 65,87 | 2,07 |
Alle Preise sind Nettopreise.
Für Bestandsanlagen vor dem 1.1.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:
Stand 2021
Marktlokation Letztverbraucher | Netz- oder Umspannebene | Netzentgeltreduktion in % |
---|---|---|
50999722124 | MS | 30,31 |
50999721499 | MS | 33,21 |
50999341825 | MS | 30,62 |
50439539047 | MS | 32,33 |
50439293065 | MS | 32,47 |
50439727741 | MS | 80,77 |
50451690984 | MS | 70,90 |