„Zwei Monteure sitzen am Auto und führen ein Gespräch

Hinweis: Nachfolgend stellen wir Ihnen Informationen zu gesetzlichen Meldepflichten und energierechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Hiermit geben wir Hilfestellungen und sensibilisieren für wichtige Thematiken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernimmt die TraveNetz GmbH keine Haftung oder Garantie.

Meldung selbstverbrauchter Strommengen

Kunden mit einem Jahresverbrauch größer 1.000.000 kWh können eine reduzierte § 19 StromNEV-Umlage (sog. Letztverbrauchergruppe B oder C) gegenüber dem Netzbetreiber [TraveNetz] beanspruchen. Voraussetzungen hierfür ist gem. § 19 Abs. 2 Satz 16 StromNEV i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 3 KWKG 2016 die fristgerechte Meldung der im abgeschlossenen Kalenderjahr selbstverbrauchten und ggf. an Dritte weitergeleiteten Strommengen bis spätestens zum 31. März (vorzugsweise 31. Januar) des Folgejahres.

Wichtig:

Sofern TraveNetz bis zum 31. März keine entsprechende Mitteilung von Ihnen erhält, müssen wir im Rahmen der Jahresendabrechnung die volle § 19 StromNEV-Umlage berechnen.

Anforderungen an Messen und Schätzen

Strommengen voneinander abzugrenzen, kann in der Praxis aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Insbesondere für die Inanspruchnahme von Privilegierungen bei der EEG-Umlage oder bei der § 19 StromNEV-Umlage ist eine Abgrenzung von Eigenversorgung aus der EEG- oder KWK-Anlage, Selbstverbrauch und Weiterleitung an Dritte unabdingbar.

Im Grundsatz gilt dabei: Die Mengen müssen mittels eichrechtskonformen Messeinrichtungen erfasst werden. Ausnahmen bestehen nur in den engen Grenzen der §§ 62a (Bagatellverbräuche) und § 62b EEG (Messen und Schätzen).

Die Darlegungs- und Beweislast für einen Anspruch auf Privilegierung und damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt grundsätzlich beim Kunden, der die Vergünstigung in Anspruch nehmen möchte. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf den Leitfaden „Messen & Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“

Darüber hinaus bitten wir um Beachtung der von den vier Übertragungsnetzbetreibern (TenneT, Transnet BW, Amprion und 50Hertz) aufgestellten gemeinsamen Grundsätze zum „Messen und Schätzen“, die Sie hier finden.

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Wir helfen Ihnen bei Fragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines entsprechenden Messkonzepts
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