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Ich benötige einen Zähler nicht mehr, wo kann ich diesen abmelden?
Es ist grundsätzlich ein Vertragsinstallateur einzuschalten. Dieser nimmt dann die erforderlichen technischen Änderungen in der Elektroinstallation vor und meldet den Zähler schriftlich ab.
Ein Kunde will einen Zähler im Kundencenter abgeben. Wie verhalte ich mich?
Der Kunde muss einen Elektroinstallateur benennen. Dieser muss einen Antrag zum Ausbau stellen. Mindestens aber muss der Kunde den Ausbau schriftlich anzeigen. Und er muss darüber informiert werden, dass eine Wiederinbetriebsetzung des Zählers kostenpflichtig ist.
Darf ein Installateur einen Zähler umhängen?
Grundsätzlich werden die Zähler durch die TraveNetz GmbH umgehängt. Für jede Zählerbewegung wird ein Installateur-Antrag benötigt.
Ist eine Umhängung kostenpflichtig?
Ja, eine Umhängung ist kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Wo bekomme ich Auskunft für einen Termin zur Zählersetzung?
In der zentralen Arbeitsvorbereitung unter der Tel.: 888 2265 oder 888 2267.
Ist eine Tarifänderung von Zwei- auf Ein-Tarif-Zähler kostenlos?
Grundsätzlich ist eine Zähler- bzw. Tarifänderung kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Der Übergabepunkt ist der Hausanschlusskasten bzw. der Netzanschluss.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Die Zuständigkeit endet am Hausdruckregler.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Die Zuständigkeit endet an der ersten Absperreinrichtung vor dem Zähler.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Strom: Übergabepunkt ist der Hausanschlusskasten bzw. der Netzanschluss
Gas: am Hausdruckregler
Wasser: an der ersten Absperreinrichtung vor dem Zähler