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Ich benötige einen Zähler nicht mehr, wo kann ich diesen abmelden?
Es ist grund­sätz­lich ein Ver­trags­in­stal­la­teur ein­zu­schal­ten. Die­ser nimmt dann die erfor­der­li­chen tech­ni­schen Ände­run­gen in der Elek­tro­in­stal­la­ti­on vor und mel­det den Zäh­ler schrift­lich ab.
Ein Kunde will einen Zähler im Kundencenter abgeben. Wie verhalte ich mich?
Der Kun­de muss einen Elek­tro­in­stal­la­teur benen­nen. Die­ser muss einen Antrag zum Aus­bau stel­len. Min­des­tens aber muss der Kun­de den Aus­bau schrift­lich anzei­gen. Und er muss dar­über infor­miert wer­den, dass eine Wie­der­in­be­trieb­set­zung des Zäh­lers kos­ten­pflich­tig ist.
Darf ein Installateur einen Zähler umhängen?
Grund­sätz­lich wer­den die Zäh­ler durch die Tra­ve­Netz GmbH umge­hängt. Für jede Zäh­ler­be­we­gung wird ein Instal­la­teur-Antrag benö­tigt.
Ist eine Umhängung kostenpflichtig?
Ja, eine Umhän­gung ist kos­ten­pflich­tig. Die Prei­se sind auf unse­rer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht.
Wo bekomme ich Auskunft für einen Termin zur Zählersetzung?
In der zen­tra­len Arbeits­vor­be­rei­tung unter der Tel.: 888 2265 oder 888 2267.
Ist eine Tarifänderung von Zwei- auf Ein-Tarif-Zähler kostenlos?
Grund­sätz­lich ist eine Zäh­ler- bzw. Tarif­än­de­rung kos­ten­pflich­tig. Die Prei­se sind auf unse­rer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Der Über­ga­be­punkt ist der Haus­an­schluss­kas­ten bzw. der Netz­an­schluss.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Die Zustän­dig­keit endet am Haus­druck­reg­ler.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Die Zustän­dig­keit endet an der ers­ten Absperr­ein­rich­tung vor dem Zäh­ler.
Ab welchen Anlagenteilen endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers?
Strom: Über­ga­be­punkt ist der Haus­an­schluss­kas­ten bzw. der Netz­an­schluss
Gas: am Haus­druck­reg­ler
Was­ser: an der ers­ten Absperr­ein­rich­tung vor dem Zäh­ler