Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromnetzzugangsverordnung sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dazu sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.
Hier finden Sie die Downloads zu den Ausschreibungen 2010 bis 2016:
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