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Zähler

Zählerstand ablesen

Wenn das festgestellt wird, müssen Sie sich umgehend an den Netzbetreiber wenden. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Telefon 0451 888-8080

Das empfehlen wir, denn ohne gemeldeten Zählerstand schätzen wir diesen nach 28 Tagen. Bei einer Überschätzung (Verbrauch höher geschätzt, als tatsächlicher Verbrauch) haben sie keine Chance, zu viel gezahlte Beträge vom insolventen Energielieferanten zurückzufordern.

Sie müssen sich an ihren bisherigen insolventen Lieferanten bzw. an den Insolvenzverwalter des Lieferanten wenden.

Wenn so etwas festgestellt wird, müssen Sie sich umgehend an Ihren Netzbetreiber (HL: TraveNetz) wenden. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Telefon 0451 888-8080

Ja, die Kosten werden vollumfänglich von Ihnen getragen.

Wenn der Wasserzähler rückwärts läuft, ist beim Einbau des Wasserzählers nicht auf die Fließrichtung geachtet worden. Wenn so etwas festgestellt wird, müssen Sie sich umgehend an den Netzbetreiber (HL: TraveNetz) wenden. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Telefon 0451 888-8080

Strom

Im Falle einer Störung muss der Störungsdienst (Leitstelle Strom) unter der Telefonnummer 0800-3993994 kontaktiert werden.

In den meisten Fällen ist der Stromzähler nicht defekt. Es kann mehrere Ursachen haben, weswegen ein Verbrauch höher ausgefallen ist:

Ursache 1: in der Vergangenheit wurden die Zählerstände (gegebenenfalls zu gering) geschätzt. Wenn jetzt ein abgelesener Stand im System eingetragen wird, kann der Verbrauch höher ausfallen.

Ursache 2: in der Anlage wurde eine Veränderung vorgenommen. Durch diese Änderung ist der Stromverbrauch gestiegen. Wenn keinerlei Änderungen in der Anlage festzustellen sind, kann - auf Ihren Wunsch - eine Befundprüfung beantragt werden.

Eine erste Prüfung kann durch Sie erfolgen. Hierzu werden in der Anlage alle Sicherungen ausgeschaltet.

Bei mechanischen Zählern müssen die Ziffern in der roten Markierung stehen bleiben.

Bei elektronischen Zählern verschwindet im Display der Pfeil mit der Kennung +A oder +P. Zusätzlich hat der elektronische Zähler eine LED-Lampe, die mit einem Dauerleuchten anzeigt, dass kein Stromverbrauch mehr ansteht. Sollte trotz ausgeschalteten Sicherungen noch immer ein Stromverbrauch am Zähler zu erkennen sein, kann es sein, dass der Zähler einen Defekt aufweist.

Eine weitere Ursache kann eine Veränderung an der Anlage sein, von der Sie ggf. keine Kenntnis haben.

Es kommt nicht oft vor, dass ein Stromzähler falsch misst. In den meisten Fällen fällt die Abrechnung anders aus, da falsch abgelesen oder die Stände im System geschätzt wurden. Es kommt auch vor, dass in der Anlage eine Veränderung vorgenommen wurde, so dass der Verbrauch gestiegen ist.

Hierzu muss ein Vertragsinstallateur von Ihnen beauftragt werden. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Vorausgesetzt alle Verbraucher im Haushalt sind ausgeschaltet, kann geprüft werden, ob bei mechanischen Zählern die Läuferscheibe an der roten Markierung stehen bleibt.

Bei elektronischen Zählern muss in diesem Fall die LED-Leuchte dauerhaft leuchten bzw. im Display die Richtungspfeil mit +A oder +P nicht mehr angezeigt werden.

Treffen diese Gegebenheiten zu, sollte eine Prüfung der Anlage erfolgen. Mit der Prüfung wird ausgeschlossen, dass an der Anlage eine Änderung vorgenommen wurde, von der Sie keine Kenntnis haben. Ist dies auszuschließen, kann - auf Ihren Wunsch - durch eine Befundprüfung der Zähler auf Messrichtigkeit geprüft werden.

Wenn das festgestellt wird, müssen Sie sich umgehend an den Netzbetreiber wenden. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Telefon 0451 888-8080

Mechanische Stromzähler haben eine Resonanzfrequenz, die sich auf die Zählertafel übertragen kann und ein leises Brummen erzeugt. Von diesem Geräusch geht keine Gefahr aus. Sollten die Geräusche lauter werden, sodass die Geräusche störend werden, können Sie den Störungsdienst kontaktieren (Telefonnummer 0800 / 399 399 4), um den Zähler tauschen zu lassen.

Eine neue Verbrauchsabrechnung wird nur erstellt, wenn der Zähler den Verbrauch nicht korrekt oder gar nicht angezeigt hat. Hierzu wird ein Ersatzwert gebildet und an den jeweiligen Lieferanten zur Erstellung der neuen Abrechnung übermittelt.

Bei störenden Geräuschen können Sie den Störungsdienst unter der Telefonnummer 0800 / 399 399 4 kontaktieren, um den Zähler tauschen zu lassen.

Der Übergabepunkt ist der Hausanschlusskasten bzw. der Netzanschluss.

Das empfehlen wir, denn ohne gemeldeten Zählerstand schätzen wir diesen nach 28 Tagen. Bei einer Überschätzung (Verbrauch höher geschätzt, als tatsächlicher Verbrauch) haben sie keine Chance, zu viel gezahlte Beträge vom insolventen Energielieferanten zurückzufordern.

Sie müssen sich an ihren bisherigen insolventen Lieferanten bzw. an den Insolvenzverwalter des Lieferanten wenden.

Der Rückbau der Nachtspeicherheizung ist durch einen Elektroinstallateur anzuzeigen. Ggf. beantragt dieser auch einen neuen Zähler.

  • Mechanische Zähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren

  • Elektronische Zähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 8 Jahren

Gas

Ihr Verantwortungsbereich beginnt an der Hauptabsperreinrichtung.

Hierzu müssen Sie einen Vertragsinstallateur beauftragen. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Seite veröffentlicht.

Ein Mehrverbrauch durch einen defekten Gaszähler ist eher unwahrscheinlich. In den meisten Fällen zeigt ein defekter Gaszähler eher weniger, als mehr Verbrauch an.

Nein, das kann nur eine anerkannte Prüfstelle feststellen.

Dreht sich der Zähler trotzdem, ist dies ein Hinweis darauf, dass die Gasinstallation hinter dem Gaszähler undicht ist.

Nein. Das sind normale Geräusche, die durch die im Gaszähler laufende Mechanik erzeugt werden.

Eine neue Verbrauchsabrechnung wird nur erstellt, wenn der Gaszähler den Verbrauch nicht korrekt oder gar nicht angezeigt hat. Hierzu wird ein Ersatzwert gebildet und an den jeweiligen Lieferanten zur Erstellung der neuen Abrechnung übermittelt.

Wenn so etwas festgestellt wird, melden Sie sich umgehend beim Netzbetreiber. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Nein, ein falsch messender Gaszähler kommt sehr selten vor.

Die Zuständigkeit endet am Hausdruckregler.

Das empfehlen wir, denn ohne gemeldeten Zählerstand schätzen wir diesen nach 28 Tagen. Bei einer Überschätzung (Verbrauch höher geschätzt, als tatsächlicher Verbrauch) haben sie keine Chance, zu viel gezahlte Beträge vom insolventen Energielieferanten zurückzufordern.

Sie müssen sich an ihren bisherigen insolventen Lieferanten bzw. an den Insolvenzverwalter des Lieferanten wenden.

Jeder Gaszähler verursacht im Betrieb ein gewisses Geräusch. Diese können sich nur dann im Haus störend auswirken, wenn die Gasinstallation nicht schallentkoppelt installiert worden ist. Dies müssen Hauseingentümer:innen eigenständig bei einem Installateur in Auftrag geben.

  • Balgengaszähler der Größe G4 und G6 haben eine Eichgültigkeitsdauer von 8 Jahren.

  • Balgengaszähler größer G6 haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren.

Wasser

Die Zuständigkeit endet an der ersten Absperreinrichtung vor dem Zähler.

Wenn so etwas festgestellt wird, müssen Sie sich umgehend an Ihren Netzbetreiber (HL: TraveNetz) wenden. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Telefon 0451 888-8080

Hierzu muss zunächst ein Vertragsinstallateur von Ihnen beauftragt werden. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Ihr Verantwortungsbereich beginnt an der ersten Absperrung (Freiflussventil) in Fließrichtung vor dem Zählerverband.

Ja, die Kosten werden vollumfänglich von Ihnen getragen.

Für Lübecker:innen werden diese Wasserzähler bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck (EBL) (Malmöstraße, Lübeck) angemeldet.

Informationen: hier

Das kommt auf den Störwechselgrund an. Wenn die Anzeige des Wasserverbrauchs gestört war, wird vom Netzbetreiber ein Ersatzwert gebildet, der dem Wasserlieferanten anschließend für eine neue Abrechnung bereitgestellt wird.

Die Ursache für die Feuchte ist Kondenswasser. Durch den Temperaturunterschied zwischen der Wassertemperatur und der Umgebungstemperatur kondensiert die Feuchtigkeit am Zähler bzw. an den Leitungen. Abhilfe schafft hier das Isolieren der Leitungsteile inkl. des Zählers.

Wenn der Wasserzähler rückwärts läuft, ist beim Einbau des Wasserzählers nicht auf die Fließrichtung geachtet worden. Wenn so etwas festgestellt wird, müssen Sie sich umgehend an den Netzbetreiber (HL: TraveNetz) wenden. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Telefon 0451 888-8080

Die Wahrscheinlichkeit, dass Wasserzähler einen Defekt aufweisen ist sehr gering. Ein Wasserzähler wird über den Strom fließenden Wassers angetrieben und überträgt diese Bewegung auf ein Zählwerk im Zähler. Ohne Wasserfluss kann entsprechend keine Bewegung im Zählwerk stattfinden. Hier sollte durch Sie geprüft werden, ob durch eine Leckage oder eine allgemeine Veränderung der Wasserentnahme vorliegt.

Nein, Zähler sind sehr präzise Messgeräte, die hohe Anforderungen erfüllen müssen. Es kommt daher nicht häufig vor, dass ein Zähler falsch zählt.

Der Wasserzähler wird über den Strom des Wassers angetrieben und überträgt diese Bewegung auf ein Zählwerk. Dadurch entstehen Geräusche, die sich nicht ganz vermeiden lassen. Die Lautstärke kann hierbei variieren. Durch einen Störungswechsel kann versucht werden einen vermeintlich leiseren Wasserzähler einzusetzen. Ganz geräuschlos sind Wasserzähler jedoch nie.

Jede Wasseruhr erzeugt ein mechanisches Geräusch, welches sich durch die Wasserleitungen im ganzen Haus ausbreiten kann. Aus diesem Grund gibt es strenge Vorschriften, die bei der Verlegung von Trinkwasserleitungen im Gebäude zu beachten sind. Die Wasserleitungen müssen zwingend schallentkoppelt werden. So kann man gewähren, dass das Geräusch nicht auf das Gebäude übertragen wird.

  1. Sicherstellen, dass niemand im Haus warmes oder kaltes Wasser zapft,

  2. den Zählerstand merken (Tipp: aufschreiben oder ein Foto machen),

  3. das Zählwerk beobachten: hier dürfte sich nun nichts bewegen. Sollte das Zählwerk sich trotzdem bewegen, fließt irgendwo im Haus Wasser. Dabei ist zu beachten, dass Zähler auch Kleinstmengen erfassen, wie z. B. eine undichte Toilettenspülung.

Grundsätzlich ja. Wenn das Wasser aber nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde, kann die Hansestadt Lübeck den Anteil für das Abwasser erlassen. Das müssen Sie jedoch bilateral mit der Hansestadt Lübeck klären.

HIER finden Sie die Kontaktinformationen der Hansestadt Lübeck.

  • Kaltwasserzähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren

  • Warmwasserzähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 5 Jahren

Wärme

Der Rückbau der Nachtspeicherheizung ist durch einen Elektroinstallateur anzuzeigen. Ggf. beantragt dieser auch einen neuen Zähler.

Zählersetzung

TraveNetz wird die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch moderne Geräte austauschen.

Für den Austausch Ihres derzeitigen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) umgebaut werden muss, tragen Anschlussnehmer:innen, also Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, die Kosten.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Ablesehilfen.

Hierzu müssen Sie einen Vertragsinstallateur beauftragen. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Hierzu muss ein Vertragsinstallateur von Ihnen beauftragt werden. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Seite veröffentlicht.

Wenn so etwas festgestellt wird, melden Sie sich umgehend beim Netzbetreiber. Es wird dann ein für Sie kostenfreier Störungswechsel durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob ein neuer Zählerstand über eine Ersatzwertbildung ermittelt werden muss.

Der Rückbau der Nachtspeicherheizung ist durch einen Elektroinstallateur anzuzeigen. Ggf. beantragt dieser auch einen neuen Zähler.

Digitales Messwesen
  • Schneller Einsparpotenziale entdecken:
    Die Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre können für verschiedene Zeiträume eingesehen und optisch dargestellt werden (Tag, Woche, Monat, Jahr).

  • Energiekosten sparen: Schließen Sie den Stromtarif ab, der zu Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten passt.

  • Automatische Zählerstandsmeldung: Per Smart Meter Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten verschlüsselt an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt.

Damit auch Sie von dem intelligenten Messsystem profitieren können, erhalten Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchs-/Einspeise daten. Nach erfolgreichem Einbau Ihres intelligenten Messsystems und einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Werktagen können Sie über folgenden QR-Code oder über unsere Homepage auf das Kundenportal zugreifen und den benötigten Token abrufen

  • Moderne Messsysteme: Zeigen den tatsächlichen Ver brauch und die tatsächliche Nutzungszeit an. Am Display können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate eingesehen werden.

  • Intelligente Messsysteme: Verfügen zusätzlich über ein Smart-Meter-Gateway, welches als „intelligente“ Schnittstelle die Verbrauchsdaten verschlüsselt und BSI-konform (Bundes amt für Sicherheit in der Informationstechnik) weitergibt.

TraveNetz wird die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch moderne Geräte austauschen.

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW (2016). Mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen will der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende umsetzen und die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen.

Eine moderne Messeinrichtung („Zähler“) spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Diese historischen Werte werden in der modernen Messeinrichtung bis zu 24 Monate gespeichert und für berechtigte Personen zugänglich (PIN Eingabe). Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen, kann jedoch über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Grundsätzlich ist eine moderne Messeinrichtung also nichts anderes als ein herkömmlicher analoger Zähler, wie er in den meisten Haushalten bisher verbaut ist oder war. Mit der mME wird nun digital gemessen und gespeichert und die Werte sind digital ablesbar. 

Neben einer modernen Messeinrichtung verfügt ein intelligentes Messsystem über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche mit einem kleinen Computer ver­gleichbar ist. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbei­ten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und BSI-konform an den Lieferan­ten, Netzbetreiber sowie den Messstellen­betreiber gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt. Das Gateway nutzt nicht das WLAN des Kunden.

Bei intelligenten Messsystemen hat der Gesetzgeber besonderen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt. Da die Zähler online mit einem System (dem sogenannten Gateway-Administrationssystem) verbunden sind, werden die Daten verschlüsselt übertragen.

Hierzu wird eine sogenannte Konfigurations-ID verwendet. Damit sichergestellt ist, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf die Daten haben, wird diese Konfigurations-ID bei jedem Lieferantenwechsel automatisch geändert.

Davon ist auch der Token betroffen, den Sie bei der Registrierung im SmartVisioBasic-Portal verwendet haben, da dieser den Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten ermöglicht. Im Zuge des Lieferantenwechsels wurde daher ein neuer Token für Sie generiert. Eine erneute Registrierung ist jedoch nicht erforderlich. Sie können den neuen Token einfach in Ihrem bestehenden Portal hinzufügen.

So fügen Sie den neuen Token oder Zähler im SmartVisioBasic-Portal hinzu:

  1. Klicken Sie oben rechts im Portal auf das Zahnrad-Symbol.

  2. Wählen Sie „Zähler hinzufügen“.

  3. Geben Sie dort den neuen Token sowie Ihre Zählernummer ein. Den Token erhalten sie im Kundenportal

  4. Klicken Sie anschließend auf „Übernehmen“.

Anschließend sollten Ihre Verbrauchsdaten wieder vollständig angezeigt werden.

Eine moderne Messeinrichtung spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen.

Die Komponenten "Messstellenbetrieb/ Messung" sind unabhängig von Ihrem Strompreis. Der zu zahlende Betrag für Ihren Stromverbrauch reduziert sich also nicht.

Nein, es steht kein SEPA-Mandat zur Verfügung und wir können die Beträge nicht einziehen.

Die Übermittlung der Rechnung ist per E-Mail nicht möglich. Jedoch können Sie sich die Rechnungen Ihrer Einspeiseanlage im Kundenportal aufrufen.

Für den Austausch Ihres derzeitigen Zählers durch eine moderne Messeinrichtung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) umgebaut werden muss, tragen Anschlussnehmer:innen, also Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, die Kosten.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Ablesehilfen.

Die neuen Messeinrichtungen bzw. Messsysteme verbrauchen nicht mehr als die herkömmlichen Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch der Verbrauch des Gateways wird nicht erfasst und somit dem Anschlussnehmer nicht in Rechnung gestellt.

Eine erste Prüfung kann durch Sie erfolgen. Hierzu werden in der Anlage alle Sicherungen ausgeschaltet.

Bei mechanischen Zählern müssen die Ziffern in der roten Markierung stehen bleiben.

Bei elektronischen Zählern verschwindet im Display der Pfeil mit der Kennung +A oder +P. Zusätzlich hat der elektronische Zähler eine LED-Lampe, die mit einem Dauerleuchten anzeigt, dass kein Stromverbrauch mehr ansteht. Sollte trotz ausgeschalteten Sicherungen noch immer ein Stromverbrauch am Zähler zu erkennen sein, kann es sein, dass der Zähler einen Defekt aufweist.

Eine weitere Ursache kann eine Veränderung an der Anlage sein, von der Sie ggf. keine Kenntnis haben.

Standardmäßig übernimmt der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau, Betrieb und die Wartung der Zähler. Sie können den Messstellenbetreiber jedoch grundsätzlich selbst auswählen und mit dem Messstellenbetrieb beauftragen - insbesondere wenn ein Smart Meter vorhanden ist oder ein solcher eingebaut werden soll.

Weitere Hinweise:

Freie Wahl: Sie sind nicht an den örtlichen (grundzuständigen) Messstellenbetreiber gebunden.

Voraussetzungen für Mieter: Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, hat der Vermieter das Entscheidungsrecht. Wollen Sie als Mieter den Zähler in Eigenregie tauschen, benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers.

Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen als die alten Ferraris-Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch des Gateways wird nicht erfasst und wird somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt.

Um ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht.

Mit einem Siegel des BSI werden nur Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking oder dem Chip auf dem Personalausweis. Der dritte Teil des Messstellenbetriebsgesetzes regelt zudem, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf immer der Zustimmung des Verbrauchers.

Anlagenveränderung

Hierzu müssen Sie einen Vertragsinstallateur beauftragen. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Hierzu muss ein Vertragsinstallateur von Ihnen beauftragt werden. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Seite veröffentlicht.

Der Rückbau der Nachtspeicherheizung ist durch einen Elektroinstallateur anzuzeigen. Ggf. beantragt dieser auch einen neuen Zähler.

Hierzu muss zunächst ein Vertragsinstallateur von Ihnen beauftragt werden. Dieser stellt anschließend den notwendigen Änderungsantrag beim Netzbetreiber. Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Die Änderung der Zählergröße ist für Sie kostenpflichtig.

Grundsätzlich werden die Zähler durch die TraveNetz GmbH umgehängt. Für jede Zählerbewegung wird ein Installateur-Antrag benötigt.

Grundsätzlich ist eine Zähler- bzw. Tarifänderung kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Ja, eine Umhängung ist kostenpflichtig. Die Preise sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wir sind für Sie da!

Online: rund um die Uhr

Telefonisch: Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Vor Ort: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Mitarbeiterin im Callcenter mit Headset