Konventioneller Stromzähler

Digitaler Zähler – Moderne Messeinrichtung

Intelligentes Messsystem – Smart Meter

Moderne Messeinrichtung (mME) + Smart-Meter-Gateway = intelligentes Messsystem (iMSys)

Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist, das Gleichgewicht zwischen Stromeinspeisung und Stromverbrauch zu wahren. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, zum Beispiel aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Denn der Strom wird erzeugt, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt Nachfrage besteht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Digitale Zähler sind ein Beitrag zu diesem intelligenten Stromnetz der Zukunft.

Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) verabschiedet. Ein großer Bestandteil dieses Gesetzes ist das soge­nannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Im MsbG befinden sich neben den zentralen Vorga­ben für den Messstellenbetrieb die Grundlagen für den Rollout digitaler Zäh­ler. Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messein­richtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) in ihrem Netzgebiet einzubauen.

Für Sie als Verbraucher mit iMSys bedeutet dies:

  • Manuelles Ablesen der Zählerwerte entfällt und Ihr Stromverbrauch kann alle 15 Minuten abgerufen und dokumentiert werden. Daraus lässt sich oft schon eine Verbrauchsoptimierung durch Anpassen des eigenen Verbrauchsverhaltens ableiten.

  • Über eine HAN (Home Area Network) Schnittstelle können diese Daten auch in Ihre Smart Home Steuerung integriert werden.

  • Zudem können Sie als Kund:in mit iMSys einen dynamischen Stromtarif abschließen.

Daten einsehen

Den Link sowie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Einsehen der Daten Ihres intelligenten Messsystems finden Sie im Kundenportal.

Nach dem erfolgreichen Einbau und der Verbuchung des Systems erscheint in der Kachel „Zählerstand“ ein direkter Zugang zu Ihren Messdaten.

  • Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt im Downloadbereich entnommen werden.

  • Zusatzleistungen nach §34 Abs. 2 und 3 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden.

Hinweise der TraveNetz GmbH zu aktuellen Werbekampagnen Dritter im Zusammenhang mit der Installation von intelligenten Messsystemen (Stichwort Smart-Meter-Rollout):

Aktuell erhalten einige Haushalte im Netzgebiet der TraveNetz GmbH Postwurfsendungen des privaten Messstellenbetreibers DMG Deutsche Messwesen GmbH / metrify smart metering GmbH (DMG). Die TraveNetz GmbH als Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) weist daraufhin, dass die DMG eigenständig und nicht in unserem Auftrag oder in Abstimmung mit uns handelt.

Gerne stellen wir Ihnen in diesem Zusammenhang nachfolgende FAQ zur Verfügung:

Aktuelle Hinweise

Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sog. wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB). Als wMSB kann sie nur tätig werden, wenn Kunden aktiv und freiwillig einen Vertrag mit der DMG abschließen. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf die vertraglichen Konditionen und die anfallenden Entgelte.

Nein. Sie brauchen auf das Schreiben der DMG nicht zu reagieren.

Der Rollout intelligenter Messsysteme sowie turnusmäßige Zählerwechsel erfolgen durch die TraveNetz GmbH in Ihrer Rolle als gesetzlich legitimierter, grundzuständiger Messstellenbetreiber entsprechend der gesetzlichen Anforderungen.

Sofern die Installation eines intelligenten Messsystems bei Ihrer Kundenanlage gesetzlich erforderlich ist, werden wir Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel entsprechend informieren. Bei Neuanlagen bzw. Anlagenveränderungen oder auf Kundenwunsch gelten ggf. andere Umsetzungsfristen.

Ein intelligentes Messsystem ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr

  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG, zum Beispiel bestimmten Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeichern.

  • bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.

Trifft keine dieser Fallgruppen auf Sie zu, kann der Einbau des intelligenten Messsystems auch freiwillig, auf Antrag erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Richtig! Ein Wechsel zur DMG oder einem anderen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist nicht erforderlich. Die TraveNetz GmbH als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber erbringt diese Dienstleistung gerne für Sie!

Nein. Zählerwechsel, die wir im Rahmen des Pflichtrollouts von intelligenten Messsystemen durchführen, sind selbstverständlich kostenlos.

Nach Installation des intelligenten Messsystems und der ggf. benötigten Steuereinrichtung, fallen für den Messstellenbetrieb jedoch jährliche Entgelte in Höhe der einschlägigen, vom Gesetzgeber festgelegten Preisobergrenzen an. Die aktuell gültigen Preise finden hier.

Nein. Die Aussage ist nicht korrekt. Eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts erfolgt nicht in jedem Fall und auch nicht nur, weil ein intelligentes Messsystem installiert wurde.

Für die Inanspruchnahme einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG für den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen vielmehr bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die die Bundesnetzagentur in den Beschlüssen BK6-22-300 und BK8-22-010-A definiert hat. Zudem hängt die individuelle Netzentgeltreduktion von dem zwischen Netzbetreiber und Kunden vertraglich vereinbarten §-14a-Entgeltmodul ab.

Weitere Information zu den Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und den drei wählbaren Entgeltmodulen erhalten Sie hier, sowie auf dem jeweils aktuellen Preisblatt, welches hier veröffentlicht wird.

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, kontaktieren Sie gerne unser Netzkundencenter: 0451 888-8080.

Ihre häufigsten Fragen:

Zähler
  • Schneller Einsparpotenziale entdecken:
    Die Verbrauchswerte der letzten zwei Jahre können für verschiedene Zeiträume eingesehen und optisch dargestellt werden (Tag, Woche, Monat, Jahr).

  • Energiekosten sparen: Schließen Sie den Stromtarif ab, der zu Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten passt.

  • Automatische Zählerstandsmeldung: Per Smart Meter Gateway werden Ihre Verbrauchsdaten verschlüsselt an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt.

Damit auch Sie von dem intelligenten Messsystem profitieren können, erhalten Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchs-/Einspeise daten. Nach erfolgreichem Einbau Ihres intelligenten Messsystems und einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Werktagen können Sie über folgenden QR-Code oder über unsere Homepage auf das Kundenportal zugreifen und den benötigten Token abrufen

  • Moderne Messsysteme: Zeigen den tatsächlichen Ver brauch und die tatsächliche Nutzungszeit an. Am Display können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate eingesehen werden.

  • Intelligente Messsysteme: Verfügen zusätzlich über ein Smart-Meter-Gateway, welches als „intelligente“ Schnittstelle die Verbrauchsdaten verschlüsselt und BSI-konform (Bundes amt für Sicherheit in der Informationstechnik) weitergibt.

TraveNetz wird die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch moderne Geräte austauschen.

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende GDEW (2016). Mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen will der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende umsetzen und die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen.

Eine moderne Messeinrichtung („Zähler“) spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Diese historischen Werte werden in der modernen Messeinrichtung bis zu 24 Monate gespeichert und für berechtigte Personen zugänglich (PIN Eingabe). Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen, kann jedoch über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Grundsätzlich ist eine moderne Messeinrichtung also nichts anderes als ein herkömmlicher analoger Zähler, wie er in den meisten Haushalten bisher verbaut ist oder war. Mit der mME wird nun digital gemessen und gespeichert und die Werte sind digital ablesbar. 

Neben einer modernen Messeinrichtung verfügt ein intelligentes Messsystem über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche mit einem kleinen Computer ver­gleichbar ist. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbei­ten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und BSI-konform an den Lieferan­ten, Netzbetreiber sowie den Messstellen­betreiber gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt. Das Gateway nutzt nicht das WLAN des Kunden.