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KontaktDer Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz ist dies in der Regel die Hausanschlusssicherung. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber gem. § 18 Abs.1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.
Sie wollen sich an unser Stromnetz anschließen? Alle Informationen, Verträge und Bedingungen, die Sie für Ihren Netzanschluss im Niederspannungsbereich benötigen, stellen wir Ihnen auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigen, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Die nachfolgend genannten Informationen, die insbesondere den Anschluss an unser Mittelspannungsnetz betreffen, übersenden wir Ihnen dann gerne auf Anfrage :
TraveNetz GmbH
Geniner Str. 80
23560 Lübeck
Liebe Kund:innen, es kommt vor, dass sich Personen unberechtigt als Mitarbeitende der TraveNetz ausgeben. Unsere Mitarbeitenden und Subunternehmer sind für Sie im Einsatz – entweder mit Termin, etwa zur Installation von Zählern und Smart Metern oder zur Ablesung, oder ohne Termin, wenn es um Netzkontrollen und die Behebung von Störungen geht. Alle Mitarbeitenden / Subunternehmen können sich durch einen Dienstausweis legitimieren. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Ihre TraveNetz