Wir machen es Ihnen leicht: Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage ab sofort nur noch im Marktstammdatenregister registrieren

Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 W

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Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess

Mieter:innen und Hauseigentümer:innen haben die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen – und zwar mit einer sogenannten Steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk. So können Sie einen Teil Ihres eigenen Strombedarfs selbst decken, der zusätzlich benötigte Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Der durch Steckerfertige Erzeugungsanlagen erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht, daher entfällt die Einspeisevergütung.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Bitte prüfen Sie im ersten Schritt, ob sich Ihr Strom-Anschluss im Netzgebiet der TraveNetz befindet: VNBdigital
  • Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Maßgeblich ist hier das VDE-Vorschriftenwerk. Die meisten haushaltsüblichen Schutzkontakt-Steckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen. Eine normgerechte Anwendung kann mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden, die durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert wird. Ihr Elektro-Installateur berät Sie gern zu Fragen der sicheren Montage und des sicheren Betrieb der Anlage.
  • Mieter:innen beachten bitte, dass die Montage der Steckerfertigen Erzeugungsanlage einer Zustimmung des Gebäudeeigentümers oder der Hausverwaltung bedarf, insbesondere unter Beachtung von statischen Anforderungen an die betroffenen Gebäudeteile.
  • Bitte denken Sie daran, Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage  im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Der VDE hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen unter Photovoltaikanlagen an der Steckdose – VDE FNN veröffentlicht.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Ab sofort vereinfachen wir für Sie den Anmeldeprozess: Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage muss nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

  1. Inbetriebnahme der Steckerfertigen Erzeugungsanlage (Wir empfehlen die Unterstützung durch ein Elektrofachunternehmen)
  2. Marktstammdatenregistrierung
  3. Nach Ihrer Anmeldung im Marktstammdatenregister prüfen wir, ob der vorhandene Zähler getauscht werden muss.
  4. Ggf. Montage eines neuen Zählers
Team Einspeisung

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

Bitte halten Sie für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage < 800 W im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur folgende Unterlagen bereit:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zur Ihrer Erzeugungsanlage
  • Inbetriebnahmedatum
  • Zählernummer

Alle Informationen auf einen Blick

Wie melde ich meine Steckerfertige Erzeugungsanlage der TraveNetz?

Ab sofort registrieren Sie Ihre steckerfertige Erzeugungsanlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Eine zusätzliche Anmeldung bei der TraveNetz ist nicht mehr notwendig.

Ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig?

Für die Inbetriebnahme Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage bedarf es keiner Zustimmung der TraveNetz, jedoch besteht eine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Ist ein Zählerwechsel notwendig?

Mit der Anmeldung Ihrer Steckerfertigen Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, wird von der TraveNetz geprüft, ob bei Ihnen der korrekte Zähler (Zweirichtungs- oder rücklaufgesperrter Zähler) verbaut ist. Falls notwendig veranlassen wir einen Zählertausch bei Ihnen. Bis dahin dürfen Sie Ihre Steckerfertige Erzeugungsanlage schon mit Ihrem aktuellen Zähler nutzen.

Bei Tausch Ihres bisherigen Bezugszählers in eine als Zweirichtungszähler ausgeführte moderne Messeinrichtung (Standardfall bei der TraveNetz GmbH) ist der Zählertausch durch uns kostenlos.

Gibt es für den eingespeisten Strom eine Vergütung?

Der durch Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 W erzeugte Strom ist für den Eigenbedarf gedacht, daher entfällt die Einspeisevergütung.

Sollten Sie eine Einspeisevergütung wünschen, so kann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht angewendet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektrofachbetrieb, der Ihre Anlage nach dem Verfahren für „mittlere Anlagen von 801 W bis 135 kW“ anmelden wird.

Ich habe bereits eine Erzeugungsanlage und möchte noch eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) anmelden. Wie gehe ich dabei vor?

Für die TraveNetz ist die Gesamtleistung Ihrer Erzeugungsanlagen am Hausanschluss relevant. Sollten Sie bereits eine oder mehrere Erzeugungsanlagen betreiben (Stecker-PV und/oder mittlere Erzeugungsanlagen) und möchten nun zusätzlich eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) installieren, so melden Sie diese bitte über das Antragsverfahren für mittlere Anlagen mit Ihrem Elektroinstallateur an, da dies eine genehmigungspflichtige Anlagenerweiterung am Hausanschluss darstellt.

Ich möchte die Leistung meines Wechselrichters von 600W auf 800W erhöhen. Was muss ich dafür tun?

Sollte die Leistung des Wechselrichters für Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage anpassbar sein, kann diese nun auf bis zu 800 W erhöht werden. Die Leistungsänderung muss an die Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister gemeldet werden.