Sie möchten eine Störung melden? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
StörungTeilen Sie uns schnell und einfach Ihren Zählerstand mit!
ZählerstandWir sind für Sie da: an unseren Service-Standorten, per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
KontaktIm regulierten Energiemarkt ist die TraveNetz GmbH als Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas verpflichtet, Netzentgelte für die Durchleitung von Energie durch unser Netz zu erheben. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die Anreizregulierungsverordnung bestimmt.
Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2023 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt.
Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte erfordern.
Vorläufige Netzentgelte Strom 2024
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2024 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2023 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.
Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Die Beschlusskammer 8 der BNetzA hat Mitte Juni dieses Jahres ein zweites Eckpunktepapier zur „Festlegung zu Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. Festlegung BK6-22-300“ (Az. BK8-22/010-A) zur Konsultation gestellt. Mangels Erlass einer finalen Festlegung im Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte zum 15.10.2023 existieren derzeit noch keine verbindlichen Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung, die Verbraucherinnen und Verbrauchern mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung im Gegenzug für die Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu gewähren sind.
Vor diesem Hintergrund weist die TraveNetz GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024 von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen können, sollte die finale Festlegung der Beschlusskammer 8 von den Vorgaben des konsultierten Eckpunktepapiers abweichen.
Preis für Mehr- /Mindermengen Strom
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.
Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW).
Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW
Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2023 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt.
Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte erfordern.
Vorläufige Netzentgelte Strom 2024
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2024 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2023 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.
Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Die Beschlusskammer 8 der BNetzA hat Mitte Juni dieses Jahres ein zweites Eckpunktepapier zur „Festlegung zu Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. Festlegung BK6-22-300“ (Az. BK8-22/010-A) zur Konsultation gestellt. Mangels Erlass einer finalen Festlegung im Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorläufigen Netzentgelte zum 15.10.2023 existieren derzeit noch keine verbindlichen Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung, die Verbraucherinnen und Verbrauchern mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung im Gegenzug für die Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu gewähren sind.
Vor diesem Hintergrund weist die TraveNetz GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024 von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen können, sollte die finale Festlegung der Beschlusskammer 8 von den Vorgaben des konsultierten Eckpunktepapiers abweichen.
Preis für Mehr- /Mindermengen Strom
Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.
Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW).
Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW
Gültig ab 01. Januar 2018
Nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind gem. §120 Abs. 5 EnWG von der Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers die Kostenbestandteile nach §17d Abs. 7 EnWG und §2 Abs. 5 EnLAG vollständig aus den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 herauszurechnen, soweit diese in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und damit in die Preiskalkulation des Jahres 2016 eingeflossen sind.
Auf der Basis des veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 unseres vorgelagerten Netzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden die Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV der TraveNetz GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass diese neuen, fiktiven Netzentgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass keine weitere Anpassung der Netzentgelte 2016 aufgrund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen erforderlich wird.
Zählpunkte mit Leistungsmessung | ||||
---|---|---|---|---|
Netznutzungsentgelte | Jahresbenutzungsdauer | Jahresbenutzungsdauer | ||
< 2.500 h/a | > 2.500 h/a | |||
Entnahme aus | Leistungspreis | Arbeitspreis | Leistungspreis | Arbeitspreis |
€ / (kW · a) | Cent / kWh | € / (kW · a) | Cent / kWh | |
Umspannung HSP/MSP | 9,41 | 2,84 | 74,8 | 0,22 |
Mittelspannungsnetz (MS) | 11,81 | 3,41 | 77,02 | 0,81 |
Umspannung Mittel-/ Niederspannung | 15,08 | 3,78 | 86,37 | 0,93 |
Niederspannungsnetz (NS) | 17,33 | 4,02 | 65,87 | 2,07 |
Alle Preise sind Nettopreise.
Für Bestandsanlagen vor dem 1.1.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:
Stand 2021
Marktlokation Letztverbraucher | Netz- oder Umspannebene | Netzentgeltreduktion in % |
---|---|---|
50999722124 | MS | 30,31 |
50999721499 | MS | 33,21 |
50999341825 | MS | 30,62 |
50439539047 | MS | 32,33 |
50439293065 | MS | 32,47 |
50439727741 | MS | 80,77 |
50451690984 | MS | 70,90 |
Die Höhe der Netzentgelte Gas ab 01.01.2023 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der GasNEV ermittelt.
Vorläufige Netzentgelte Gas 2024
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2024 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2023 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2024 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.
Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.
Preis für Mehr- /Mindermengen Gas
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Gas wird gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen „Kooperationsvereinbarung Gas“ sowie des Leitfadens „Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas“ durchgeführt.
Die Mehr- und Mindermengenpreise Gas sind auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH (THE) unter folgendem Link veröffentlicht: Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Mehr-/Mindermengenpreise