Netzanschluss Gas

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Sie wollen sich an unser Gasnetz anschließen? Dann sind Sie hier genau richtig. Als örtlicher Netzbetreiber stellen Ihnen unser Netz für den Netzanschluss und die Entnahme von Energie zur Verfügung. Die allgemeinen Bedingungen, die für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung im Niederdruckbereich gelten, haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

Technische Mindestanforderungen gem. § 19 Abs. 2 und 3 EnWG

Im Netzgebiet der TraveNetz GmbH gelten für den Anschluss von Gasversorgungseinrichtungen die nachstehend aufgeführten Technischen Mindestanforderungen:

  • Tech­ni­sche Regeln Arbeits­blatt G 600 für Gas­in­stal­la­tio­nen (Deut­sche Ver­ei­ni­gung des Gas- und Was­ser­fa­ches e.V. Aus­ga­be 2008)
  • Tech­ni­sche Regeln Arbeits­blatt G 459–1‑B Dezem­ber 2003 (Bei­blatt zum DVGW-Arbeits­blatt G 459–1 Gas-Haus­an­schlüs­se)
  • Ver­ord­nung für all­ge­mei­ne Bedin­gun­gen für den Netz­an­schluss und des­sen Nut­zung für die Gas­ver­sor­gung in Nie­der­druck (Nie­der­druck­an­schluss­ver­ord­nung-NDAV von Novem­ber 2006 BGBl. I Nr. 50 Sei­te 2485)
  • Zwei­tes Gesetz zur Neu­re­ge­lung des Ener­gie­wirt­schafts­ge­set­zes vom 07.Juli 2005, BGBl. I Sei­te 1970 ff
  • Die ent­spre­chen­den DIN-Nor­men

Verantwortung der Anlagenbetreiber:innen gem. § 13 NDAV

Nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind die Anschlussnehmer:innen (Betreiber:innen) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in deren Eigentum stehen, verantwortlich (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Mit den nachfolgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen können Sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen:

  • Füh­ren Sie eine jähr­li­che Sicht­kon­trol­le der Gas­in­stal­la­ti­on durch.
  • Hal­ten Sie Ihre Gas­ge­rä­te mit­tels regel­mä­ßi­ger War­tung durch ein Fach­un­ter­neh­men instand.
  • Las­sen Sie alle 12 Jah­re die Gebrauchs­fä­hig­keit bzw. die Dicht­heit der Gas­lei­tungs­an­la­ge (Innen­lei­tung und frei­ver­leg­te Außen­lei­tun­gen) durch ein Fach­un­ter­neh­men prü­fen.
  • Soll­ten Män­gel durch ein Fach­un­ter­neh­men fest­ge­stellt wer­den, las­sen Sie die­se Män­gel umge­hend besei­ti­gen.
  • Ergrei­fen Sie im Bedarfs­fall – wie zum Bei­spiel bei Gas­ge­ruch – ent­spre­chen­de Sofort­maß­nah­men.

Ihr Netzanschluss

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen  gerne zur Verfügung. Den Netzanschlussvertrag Mitteldruck (MD) und den Anschlussnutzungsvertrag Mitteldruck (MD) senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Netzanschluss
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Mo.-Fr. 9 Uhr bis 15 Uhr

Telefonisch: Mo.-Sa. 8 Uhr bis 20 Uhr