Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist es, das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu wahren. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, z. B. aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Digitale Zähler sind ein Beitrag zu diesem intelligenten Stromnetz der Zukunft.
Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Ein großer Bestandteil dieses Gesetzes ist das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Im MsbG befinden sich neben den zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler. Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in ihrem Netzgebiet einzubauen.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt entnommen werden. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 können separat bestellt und in Anspruch genommen werden.