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Mein Lieferant sagt die TraveNetz hat meine Anmeldung abgelehnt. Warum?
Wir leh­nen gene­rell kei­ne Anmel­dun­gen von Ener­gie­lie­fe­ran­ten ab – es sei denn, die Anla­ge wird bereits
belie­fert. Dann sen­den wir eine Abmel­de­an­fra­ge an den alten Lie­fe­ran­ten. Die­ser hat die Abmel­dung abge­lehnt.
Ich bin neu eingezogen, habe keinen Vorlieferanten und meine Anmeldung wurde abgelehnt.
In die­sem Fall hat sich der alte Mie­ter nicht abge­mel­det. Der neue Kun­de muss sich mit sei­nem Miet­ver­trag an den Lie­fe­ran­ten wen­den, damit die­ser den alten Kun­den abmel­den kann.
Ich habe den Lieferanten gewechselt. Muss ich meine Zählerstände mitteilen?
Ja, die Zäh­ler­stän­de sind auch bei Lie­fe­ran­ten­wech­sel mit­zu­tei­len. Der Zäh­ler­stand kann auch an den neu­en Lie­fe­ran­ten über­mit­telt wer­den, die­ser teilt uns den Zäh­ler­stand dann mit.
Ich habe meine Zählerstände bereits dem Lieferanten mitgeteilt. Wieso fragt die TraveNetz nach Zählerständen?
Als Netz­be­trei­ber sind wir gesetz­lich dazu ver­pflich­tet Ihren Zäh­ler­stand ein­zu­ho­len und an Ihren Strom­an­bie­ter wei­ter­zu­lei­ten. Es kann sein, dass Ihr Lie­fe­rant uns die Zäh­ler­stän­de nicht mit­ge­teilt hat. Inso­fern bit­ten wir Sie uns die aku­tel­len Stän­de mit­zu­tei­len.
Alle anderen Fragen zum Lieferantenwechsel…
Die Regeln für den elek­tro­ni­schen Daten­aus­tausch sind sehr kom­plex. Der Kun­de soll­te von sei­nem Ener­gie­lie­fe­ran­ten ver­lan­gen, dass der Lie­fe­rant die Ange­le­gen­heit direkt mit der Tra­ve­Netz klärt. Dafür gibt es ent­spre­chen­de gesetz­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­le zwi­schen Netz­be­trei­ber und Ener­gie­lie­fe­ran­ten, um Pro­ble­me schnell lösen zu kön­nen.
Wird mir der Strom/Gas abgestellt?
Nein! Eine Belie­fe­rung ist in jedem Fall gesi­chert. Nach dem Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz ist der soge­nann­te Grund­ver­sor­ger für 3 Mona­te ver­pflich­tet den Kun­den im Rah­men der “Ersatz­ver­sor­gung” zu ver­sor­gen. Danach lan­den die Kun­den auto­ma­tisch in der soge­nann­ten “Grund­ver­sor­gung”. Wer der Grund­ver­sor­ger ist, hängt von dem Ort ab, in dem der Kun­de wohnt (ent­we­der Stadt­wer­ke Lübeck, E.ON oder Ver­ei­nig­te Stadt­wer­ke).
Von wem werde ich nun versorgt?
Nach dem EnWG ist der soge­nann­te Grund­ver­sor­ger für 3 Mona­te ver­pflich­tet den Kun­den im Rah­men der “Ersatz­ver­sor­gung” zu ver­sor­gen. Danach lan­den die Kun­den auto­ma­tisch in der “Grund­ver­sor­gung”. Wer der Grund­ver­sor­ger ist, hängt von dem Ort ab, in dem der Kun­de wohnt (Stadt­wer­ke Lübeck, E.ON oder Ver­ei­nig­te Stadt­wer­ke).
Was ist der Unterschied zwischen Ersatz- und Grundversorgung?
Von einer Ersatz­ver­sor­gung spricht man, wenn ein Haus­halts­kun­de aus sei­ner Belie­fe­rung her­aus­fällt, ohne dafür aktiv ver­ant­wort­lich zu sein.
• Bei­spiel 1: Ein Lie­fe­rant mel­det Insol­venz an. Der Kun­de fällt aus der Ver­sor­gung her­aus, ohne selbst gekün­digt zu haben. Damit fällt der Kun­de für die ers­ten 3 Mona­te in die Ersatz­ver­sor­gung.
• Bei­spiel 2: Sie kün­di­gen Ihren Lie­fe­ran­ten und beauf­tra­gen kei­nen neu­en. Damit sind Sie auf­grund Ihrer Kün­di­gung aus der Ver­sor­gung her­aus­ge­fal­len. In die­sem Fall lan­den Sie direkt in der Grund­ver­sor­gung.
• Bei­spiel 3: Sie bezie­hen eine Woh­nung, ohne sich anzu­mel­den. Durch die Ent­nah­me von Ener­gie ent­steht auto­ma­tisch ein Ver­trag mit dem Grund­ver­sor­ger. Da Sie kei­nen Lie­fe­ran­ten aktiv mit der Belie­fe­rung beauf­tragt haben, lan­den Sie direkt in der Grund­ver­sor­gung.

Die Prei­se zwi­schen Grund- und Ersatz­ver­sor­gung sind gleich und ent­spre­chen laut EnWG dem Grund­ver­sor­gungs­ta­rif. Der ein­zi­ge Unter­schied besteht in der Kün­di­gungs­frist:
• In der Grund­ver­sor­gung kann der Ver­trag mit einer Frist von 2 Wochen in die Zukunft gekün­digt wer­den.
• Der Ersatz­ver­sor­gungs­ver­trag kann mit der Wir­kung von 6 Wochen rück­wir­kend durch einen neu­en Lie­fe­ran­ten gekün­digt wer­den.
Ich möchte den Ersatzversorgungstarif nicht. Was kann ich tun?
Sie haben ab dem Tag der Insol­venz 6 Wochen rück­wir­kend Zeit, sich einen neu­en Lie­fe­ran­ten oder einen ande­ren Tarif des Grund­ver­sor­gers aus­zu­wäh­len, um den Wech­sel lücken­los (rück­wir­kend) zu voll­zie­hen.
Ich habe mir bereits einen neuen Lieferanten gesucht, die Anmeldung wurde abgelehnt. Was soll ich jetzt tun?
Tei­len Sie Ihrem Lie­fe­ran­ten bit­te mit, dass die­ser sie erneut zum Datum der Insol­venz anmel­den soll. Zeit­räu­me davor sind im Fal­le einer Insol­venz häu­fig nicht mög­lich, da die Zustim­mung des insol­ven­ten Lie­fe­ran­ten fehlt.