Machen Sie es sich leicht und folgen Sie unserer Anleitung Schritt für Schritt von der Anmeldung Ihrer Anlage bis zur Inbetriebsetzung. Hier erfahren Sie auch, welche Formulare und Unterlagen Sie einreichen müssen, damit Sie erfolgreich angeschlossen werden und einspeisen können.

Erzeugungsanlagen 801 W bis < 100 kW

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Erzeugungsanlagen 801 W bis < 100 kW

Schnell und unkompliziert: Sie möchten sich aktiv an der Energiewende beteiligen und eine eigene Erzeugungsanlage errichten? Wir unterstützen Sie dabei! Die notwendigen Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage stellen wir auf dieser Seite dar.

Erklärvideo Anmeldung Erzeugungsanlagen 801 W bis < 100 kW

Was sind die Voraussetzungen?

Wie erfolgt die Anmeldung?

1. Beratung und Planung mit Ihrem Elektrofachunternehmen/ Anlagenerrichter.

2. Ihr Anlagenerrichter stellt die Einspeiseanfrage zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das öffentliche Netz und Beantragt die Zählersetzung über das TraveNetz-Einspeiseportal.

3. Die TraveNetz prüft die eingereichten Unterlagen und führt bei Anlagen mit mehr als 30 kW-Leistung die Netzverträglichkeitsprüfung durch.

4. Liegen alle Unterlagen vollständig und korrekt vor und ist das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung positiv, so wird über das TraveNetz-Einspeiseportal die Einspeisezusage erteilt (gültig für 90 Tage). Sowohl der Anlagenerrichter als auch der Anlagenbetreiber erhalten diese via E-Mail.

5. Der Anlagenerrichter beginnt mit der Errichtung der Erzeugungsanlage.

6. Die TraveNetz montiert den beantragten neuen Zähler.

7. Ihr Anlagenerrichter nimmt die Anlage in Betrieb und meldet die Inbetriebnahme im TraveNetz-Einspeiseportal. Im Portal wird das E.8-Formular/Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt.

8. Der Anlagenbetreiber unterschreibt das Inbetriebsetzungsprotokoll, führt die Marktstammdatenregistrierung durch und vervollständigt die Betreiberdaten im TraveNetz-Einspeiseportal.

9. Die TraveNetz sendet dem Anlagenbetreiber ein Willkommensschreiben und vergütet den eingespeisten Strom.

Notwendige Informationen und Unterlagen für die Anmeldung:

Folgende Informationen und Dokumente müssen im Beantragungsprozess durch den Elektroinstallateur/ Anlagenerrichter eingereicht werden:

  • Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Anschlussnehmers
  • einen Lageplan im Maßstab 1:500 mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks, sowie Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Technische Datenblätter der Photovoltaik-Module, Wechselrichter und ggf. des Speichers
  • Lageplan mit Angaben des Aufstellungsortes Ihrer Erzeugungsanlage
  • Gerätenummer und Zählerstand des aktuellen Zählers
  • Geplantes Inbetriebnahmedatum
  • Angaben zur geplanten Erzeugungsanlage
  • E.4 Einheitenzertifikat
  • E.6 Zertifikat zum NA-Schutz
  • Angaben zur Betriebsweise
  • Falls vorhanden Angaben zur Kompensationsanlage
  • Falls vorhanden Angaben zum Speichersystem inkl. E.3-Formular
  • Ausgewähltes Messkonzept

 

Folgende Informationen und Dokumente müssen im Beantragungsprozess durch den Anlagenbetreiber eingereicht werden:

  • Unterschriebenes Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 (wird per E-Mail durch die TraveNetz zugesendet, kann im Portal heruntergeladen werden oder kann beim Anlagenerrichter eingeholt werden)
  • Marktstammdatenregistrierung
  • Bankverbindung
  • Ggf. Steuernummer
Team Einspeisung

Alle Informationen auf einen Blick

Ist eine Genehmigung des Netzbetreibers notwendig?

Ja, unbedingt. Die Genehmigung wird durch ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen bei uns angefordert. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind und den Status des Genehmigungsverfahrens einsehen können, haben wir diesen in unserem TraveNetz-Einspeiseportal umgesetzt. Wenn Ihr Elektrofachunternehmen Ihre E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt, werden Sie über jeden Schritt proaktiv informiert. Die TraveNetz prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Elektroinstallateur eingereichten Unterlagen. Bei Anlagen > 30 kW ist zusätzlich eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig.

Eine Genehmigung seitens der TraveNetz ist für 90 Tage gültig. Ihr Elektrofachunternehmen kann eine Verlängerung beantragen oder einen neuen Antrag stellen.

Kann ich eine Voranfrage stellen?

Erzeugungsanlagen mit weniger als 30 kW Scheinleistung können in jedem Fall angeschlossen werden. Eine Voranfrage ist daher nicht notwendig. Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW Scheinleistung müssen einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dafür ist eine qualifizierte Anfrage Ihres Elektrofachbetrieb über das TraveNetz-Einspeiseportal notwendig.

Muss die Erzeugungsanlage über TraveNetz-Einspeiseportal angemeldet werden?

Die TraveNetz möchte sich aktiv an der Energiewende beteiligen und ein schnelles Bearbeiten der Anmeldungen von Erzeugungsanlagen ist uns eine Herzensangelegenheit. Anmeldungen, die via E-Mail oder Post eingehen durchlaufen manuelle Prüf-Verfahren, die viel Zeit in Anspruch nehmen.

Im TraveNetz-Einspeiseportal kann der Anlagenerrichter die Anlage schnell und bequem anmelden und alle notwendigen Unterlagen hochladen. Die Anmeldung wird direkt auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, so dass viel Zeit gespart werden kann.

Sowohl der Anlagenerrichter als auch der Anlagenbetreiber können zu jedem Zeitpunkt den Fortschritt der Anmeldung verfolgen und werden bei Status-Änderungen proaktiv informiert.

Wir bitten Sie daher die Anmeldung von Erzeugungsanlagen ausschließlich über das TraveNetz-Einspeiseportal vorzunehmen.

Kann die befristete Netzanschlusszusage verlängert werden?

Erzeugungsanlagen mit mehr als 30 kW Scheinleistung erhalten eine zeitlich befristete Netzanschlusszusage. Wird die Erzeugungsanlage in diesem Zeitraum nicht in Betrieb genommen, muss für die Verlängerung der Reservierung ein Fortschritt des Planungs- bzw. Genehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. Der Antrag zur Verlängerung ist durch den Anlagenerrichter über das TraveNetz-Einspeiseportal zu stellen.

Der Nachweis der Planungsreife kann unter Vorlage folgender Unterlagen/Informationen nachgewiesen werden:

  • positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan/Flächennutzungsplan, Vorbescheid BImSchG, o.ä.

oder vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens (Beispiele):

  • Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages bzw. des Genehmigungsantrages gemäß BImSchG durch das zuständige Amt
  • Aufstellungsbeschluss
  • Beschluss der Gemeinde
  • Kaufvertrag der Anlage o.ä.

Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen/Informationen eingereicht, wird die Netzanschlusszusage automatisch storniert.

Ist ein Zählerwechsel notwendig?

Für den Betrieb einer Erzeugungsanlage ist das Vorhandensein eines Zweirichtungszählers notwendig. Andernfalls kann der von Ihnen eingespeiste Strom nicht ordnungsgemäß gemessen und vergütet werden.

Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen wird ein geeignetes Messkonzept auswählen und mit uns abstimmen, sowie den Zählersetzungsantrag einreichen.

Bei Tausch Ihres bisherigen Bezugszählers in eine als Zweirichtungszähler ausgeführte moderne Messeinrichtung (Standardfall bei der TraveNetz GmbH) ist der Zählertausch durch uns kostenlos.

Haben Sie bereits einen Zweirichtungszähler, so ist dennoch die Rückantwort auf den Einspeiseantrag Ihres Elektroinstallateurs abzuwarten.

Ich habe bereits eine Erzeugungsanlage und möchte noch eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) anmelden. Wie gehe ich dabei vor?

Für die TraveNetz ist die Gesamtleistung Ihrer Erzeugungsanlagen am Hausanschluss relevant. Sollten Sie bereits eine oder mehrere Erzeugungsanlagen betreiben (Stecker-PV und/oder mittlere Erzeugungsanlagen) und möchten nun zusätzlich eine Stecker-PV („Balkonkraftwerk“) installieren, so melden Sie diese bitte über das Antragsverfahren für mittlere Anlagen mit Ihrem Elektroinstallateur an, da dies eine genehmigungspflichtige Anlagenerweiterung am Hausanschluss darstellt.

Wann wird das E.8-Formular/Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt und wer ist der Empfänger?

Nach erfolgter Zählersetzung nimmt der Anlagenerrichter die Erzeugungsanlage in Betrieb und meldet dies im TraveNetz-Einspeiseportal. Im Portal wird das E.8-Formular/Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt. Ein Zusendung dieses Protokolls via E-Mail oder Post ist nicht mehr notwendig.

Wie erfolgt die Vergütung des eingespeisten Stroms?

Die Vergütung für die Energie, die Sie in das Verteilnetz der TraveNetz GmbH einspeisen, basiert auf den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Sie erfolgt durch uns oder durch einen Dritten als Direktvermarkter nach den Regeln der Direktvermarktung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist Redispatch 2.0?

Sollte die geplanten Erzeugungsanlage mehr als 100kW-Leistung haben, sind die Redispatch 2.0-Anforderungen umzusetzen.

Weiterführende Informationen zu Redispatch 2.0 finden Sie hier.