Erfahren Sie mehr darüber, wie die Vergütung von eingespeister Energie in Deutschland geregelt ist und was Sie beachten müssen, um die Vergütung zu erhalten.

Ihre Vergütung für eingespeiste Energie

Die Vergütung für die Energie, die Sie in das Verteilnetz der TraveNetz GmbH einspeisen, basiert auf den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Sie erfolgt durch uns oder durch einen Dritten als Direktvermarkter nach den Regeln der Direktvermarktung.

Die Vergütung nach EEG

Die Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde ist gesetzlich vorgegeben und im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Die Höhe der Vergütung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: vom Energieträger, wie z. B. Photovoltaik oder Windkraft, von der Leistung der Anlage und vom Datum ihrer Inbetriebsetzung. Die Vergütung selbst erfolgt je nach Anlagenart und Anlagengröße durch monatliche Abschlagszahlungen, vierteljährliche oder monatliche Abrechnung. Die für Sie geltenden Abrechnungsmodalitäten werden Ihnen nach Inbetriebnahme der Anlage durch ein persönliches Anschreiben mitgeteilt. Die Vergütung ist ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Einspeiser und dem Verteilnetzbetreiber und bedarf keiner vertraglichen Regelung.

KWKG-Förderung

In Abhängigkeit von der Leistung der Anlage und dem Tag der Inbetriebsetzung erhalten Betreiber von KWK-Anlagen eine im KWKG festgelegte Förderung. Die Höhe und Dauer der Vergütung wird Ihnen nach Inbetriebsetzung in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. In der Regel setzt sich die Vergütung aus drei Komponenten zusammen: KWK- Zuschlag, üblicher Preis (EEX-Börsenpreis Strom) und vermiedene Netzentgelte. Davon ausgenommen sind Anlagen in der freiwilligen oder verpflichtenden Direktvermarktung. Diese erhalten nicht den üblichen Preis (EEX-Börsenpreis).

Betreiber von KWK Anlagen erhalten eine KWK Zulage auf Grundlage des Bescheides der Bafa. Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Link.