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KontaktDie TraveNetz GmbH möchte Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Kundenrechte geben, die Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB in Bezug auf Streitbeilegungsverfahren zustehen. Informieren Sie sich hier im Einzelnen über die bestehenden Möglichkeiten und Ansprechpartner.
Für Verträge in den Bereichen Strom und Gas gilt:
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Beschwerden nach § 111a EnWG an die TraveNetz GmbH unter folgenden Kontaktdaten richten:
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Wird einer Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, können Verbraucher die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragen.
Die Kontaktdaten können Sie direkt auf dieser Seite ersehen.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Web: schlichtungsstelle-energie.de
Für Verträge in den Bereichen Fernwärme, Wasser und erweiterte Technische Dienstleistungen (z.B. Wartungsaufträge in Kundenanlagen, Ladesäulen) ist die TraveNetz GmbH grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
Für den Bereich Telekommunikation kann der Kunde durch Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ein Schlichtungsverfahren einleiten, soweit er der Meinung ist, der Anbieter habe eine der in den §§43a/b, 45-46 und 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt.
Im Übrigen ist die TraveNetz GmbH für den Bereich Telekommunikation grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
Aktueller Hinweis:
Um der aktuell aufkommenden Menge an Anträgen für Photovoltaik-Anlagen und Stecker-PV gerecht zu werden, wurde im März 2023 unser neues Einspeiseportal eingeführt. Mit diesem Portal erfolgt die Bearbeitung der Anträge schneller und effizienter.
Anträge für Erzeugungsanlagen, die via E-Mail eingehen, werden nicht mehr angenommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken!