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Wir erklären Ihre Rechnung

Mit dieser Erläuterung anhand einer Gutschrift aus Solar-Einspeisung verstehen Sie Ihre Rechnung ganz einfach. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Team Abrechnung Fragen zur Abrechnung oder Gutschrift
  1. Rechnungsstellung
    Die Rechnungsstellung wird immer „mit Steuer“ ausgewiesen, da wir die Netzkosten steuerlich ausweisen müssen.
  2. Inbetriebnahmedatum
    Das Inbetriebnahmedatum ist das Datum, welches der Elektroinstallateur (Anlagenerrichter) in dem Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8-Protokoll) hinterlegt hat.
  3. Vergütungssatz und Vergütungskategorie
    Zu verrechnende Vergütungen und Prämien richten sich, nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bzw. Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG), bei PV-Anlagen nach dem Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung der Anlage. Infos zu den Vergütungssätzen und -kategorien finden Sie in der Vergütungskategorientabelle.
  1. Steuerbetrag
    Die im Rechnungskopf beschriebene „Rechnungsstellung“ weist auf, ob Sie umsatzsteuer­verpflichtend sind. Die mitgeteilte Steuernummer ist ebenfalls abgebildet.
  2. Einspeisevergütung
    Spiegelt den Vergütungsanspruch für den entsprechenden Einspeisezeitraum wider. Die Betragsermittlung ist auf der Seite 2 der Rechnung festgehalten.
  3. Selbstverbrauch
    Eigenverbrauch; Menge, die nicht ins Netz eingespeist wird.
  4. Netzkosten
    Spiegeln die Kosten des Messstellenbetriebs- und der Messdienstleistung, entsprechend den veröffentlichten Preisblättern, wider.
  5. Abschlagszahlung
    Die Summe der Abschlagszahlungen entspricht den im Abrechnungszeitraum gezahlten Abschlagsbeträgen.
  6. Gesamtguthaben
    Das Gesamtguthaben ergibt sich aus der Summe der Einspeisevergütung abzüglich der Netzkosten und den bereits ausgezahlten Abschlagszahlungen.
  1. Zählerstand
    Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände dienen der Abrechnungsgrundlage (Mengenermittlung der Erzeugung und Einspeisung). Teilen Sie uns bitte zum Jahresende Ihren Zählerstand mit.
  2. Faktor
    Im Haushaltsbereich befinden sich i.d.R. direktmessende Zähler, die mit dem Faktor 1 den tatsächlichen Verbrauch darstellen. Bei größeren Erzeugungsanlagen können auch Messwandlerzähler eingebaut sein. In dem Fall muss die gemessene Menge mit dem entsprechenden Faktor multipliziert werden.
  3. Menge
    (Zählerstand neu – Zählerstand alt)*Faktor = Verbrauchsmenge
  4. Erzeugungswert
    Summe der farblich markierten Werte (grün)
  5. Einspeisewert
    Summe der farblich markierten Werte (blau)
  6. Selbstverbrauch
    entspricht der Erzeugung abzüglich der Einspeisung.
  1. Abschlagsplanberechnung
    Ein Abschlagsplan wird auf Basis der im System hinterlegten Ablesungen für eine Abschlagsperiode (i.d.R. ein Kalenderjahr) berechnet. Liegen nicht genügend Zählerstände vor, erfolgt die Berechnung auf Basis eines hinterlegten Periodenverbrauches, der sich an ähnlichen Einspeiseanlagen orientiert.Die für die künftige Abschlagsperiode ermittelte Einspeisevergütung wird durch 12 (Monate) geteilt und auf die noch zur Verfügung stehenden Monate (bis zur nächsten Jahresab­rechnung) aufgeteilt. Innerhalb einer Abschlagsperiode werden 11 Abschläge ausgezahlt, da die Abrechnung den zwölften Abschlag ersetzt.
  2. Gesamtsumme des ausgezahlten Abschlagsbetrages
    Die Summe des Abschlagsplanes ergibt sich aus der Einspeisevergütung abzüglich der Netzkosten/Selbstverbrauchs. In diesem Beispiel würden wir Ihnen einen monatlichen Abschlag von 152,00 € auszahlen.