Sie möchten eine Störung melden? Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
StörungTeilen Sie uns schnell und einfach Ihren Zählerstand mit!
ZählerstandWir sind für Sie da: an unseren Service-Standorten, per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.
KontaktSie wollen sich an unser Gasnetz anschließen? Dann sind Sie hier genau richtig. Als örtlicher Netzbetreiber stellen Ihnen unser Netz für den Netzanschluss und die Entnahme von Energie zur Verfügung. Die allgemeinen Bedingungen, die für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung im Niederdruckbereich gelten, haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Im Netzgebiet der TraveNetz GmbH gelten für den Anschluss von Gasversorgungseinrichtungen die nachstehend aufgeführten Technischen Mindestanforderungen:
Nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind die Anschlussnehmer:innen (Betreiber:innen) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in deren Eigentum stehen, verantwortlich (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Mit den nachfolgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen können Sie der Verkehrssicherungspflicht nachkommen:
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Den Netzanschlussvertrag Mitteldruck (MD) und den Anschlussnutzungsvertrag Mitteldruck (MD) senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Liebe Kund:innen, es kommt vor, dass sich Personen unberechtigt als Mitarbeitende der TraveNetz ausgeben. Unsere Mitarbeitenden und Subunternehmer sind für Sie im Einsatz – entweder mit Termin, etwa zur Installation von Zählern und Smart Metern oder zur Ablesung, oder ohne Termin, wenn es um Netzkontrollen und die Behebung von Störungen geht. Alle Mitarbeitenden / Subunternehmen können sich durch einen Dienstausweis legitimieren. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Ihre TraveNetz