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KontaktMieterstrommodelle werden in §3 Nr. 24a EnWG als ‚Kundenanlagen‘ beschrieben und zielen darauf ab, lokal erzeugten Strom bei vermieteten Wohnungen vor Ort zu nutzen. Die Stromversorgung der Letztverbraucher (Mieter:innen) wird an der kundeneigenen Erzeugungsanlage angeschlossen und mit einem Summenzähler vom Stromnetz der allgemeinen Versorgung abgegrenzt.
Das klassische Mieterstrommodell existiert schon seit vielen Jahren. Relativ neu dagegen ist die Möglichkeit eines „virtuellen Summenzählers“ beim Mieterstrommodell. Der Kundenanlagenbetreiber versorgt hierbei die Mieter:innen mit Strom und der Reststrom wird durch einen Lieferanten am Summenzähler bezogen.
Mit diesem Modell sind die Aufwände für Investition und Verwaltung geringer. Die Gesetzesgrundlage ist § 20 Abs. 1d EnWG. Es gilt folgendes zu beachten:
Der erzeugte Strom wird über einen physischen Summenzähler erfasst. Ab einer Hausanschlusssicherung von 63 A – erforderlich bei vier oder mehr Wohneinheiten – ist eine Wandlermessung vorgeschrieben:
Im Rahmen der Abrechnungsprozesse erfolgt die Ausstattung Drittbelieferter mit iMSys.
Ein von Ihnen beauftragter Installateur (z.B. hier finden) prüft vor Ort die technische Umsetzbarkeit und Realisierbarkeit der unterschiedlichen Messkonzepte. So kann die Dimensionierung der Wirtschaftlichkeit der Kundenanlage gemeinsam geplant werden.
Nach der Planung und Investitionsentscheidung meldet Ihr Installateur die geplante Erzeugungsanlage im TraveNetz-Netzportal in Ihrem Namen an.
Die TraveNetz GmbH prüft die Stabilität des öffentlichen Netzes zur Aufnahme des nicht direkt im Haus verbrauchten Stromes. Sie erteilt nach ordentlicher Prüfung eine Netzanschlusszusage. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach Erhalt der Anschlusszusage kann die Erzeugungsanlage von Ihrer Elektrofachkraft installiert werden und die Zählersetzung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass der erzeugte Strom bis zur Installation des Summenzählers nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf.
Ihr Installateur meldet die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage mit einem entsprechenden Mieterstrom-Messkonzept im TraveNetz-Einspeiseportal. Bitte wählen Sie für die Kundenanlage das entsprechende Messkonzept aus und tragen im Bemerkungsfeld der Anmeldung “Kundenanlage/Mieterstrom” ein.
Im TraveNetz-Einspeiseportal werden u.a. folgende Informationen abgefragt:
Sobald Ihr Installateur im TraveNetz-Einspeiseportal alle technisch notwendigen Daten erfasst hat, erhalten Sie eine E-Mail zur Erfassung ihrer Betreiberdaten – darunter auch das unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll, sowie die Mitteilung Ihrer Bank- und Steuerdaten.
Hinweis bei Mieterstromanlagen größer 100 kWp: Sie erhalten auf Basis der Anmeldung von der TraveNetz GmbH ein Angebot zum Netzanschluss.
Der Mieterstromzuschlag ist eine Fördermaßnahme im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die darauf abzielt, die direkte Versorgung von Mietparteien mit lokal erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern zu unterstützen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Mieterstromanlage seit dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen und ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Im Gegensatz zur klassischen Einspeisevergütung, bei der der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, fördert der Mieterstromzuschlag die direkte Nutzung vor Ort. Dadurch wird der Eigenverbrauch gesteigert und gleichzeitig die Attraktivität für die Installation von Photovoltaikanlagen erhöht.
Es gilt zu beachten, dass der Mieterstromzuschlag nur für Photovoltaik-Strom und für die Drittbelieferung gilt und nicht vom Anlagenbetreiber selbst verbrauchten Strom. Der Zuschlag wird daher nur für den Selbstverbrauch durch Dritte bezahlt, also nicht für den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für die Auszahlung des Mieterstromzuschlags sind im EEG zu finden.
Die Versorgung der Mieterstromkunden erfolgt durch den Kundenanlagenbetreiber, i. d. R. in Kombination mit einer Erzeugungsanlage. Zusätzlich benötigte Reststrommengen werden aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Dies erfolgt durch den Kundenanlagenbetreiber zentral am Summenzähler.
Mieter:innen, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen möchten, haben das Recht, den Energielieferanten frei zu wählen („Drittbelieferung“). Der Netzbetreiber (TraveNetz) benötigt für die Ermittlung des Restrombezugs die Information, welche Mieter:innen am Mieterstrommodell teilnehmen.
Grundsätzlich müssen bei Mieterstrommodellen zusätzlichen Kosten berücksichtigt werden, die über die technische Umsetzung der Erzeugungsanlage hinausgehen:
Fallbeispiel: Ein Letztverbraucher (Mieter:in) möchte nicht vom Kundenanlagenbetreiber, sondern durch einen anderen Stromlieferanten versorgt werden.
Die in der Anmeldung abgestimmten Marktlokationen werden, von dem dritten Lieferanten für die elektronische Übermitteilung des Lieferantenwechsels an den Netzbetreiber, benötigt. Soweit Letztverbraucher der Kundenanlage den Lieferanten wechseln möchten, besteht in Hinblick auf eine automatisierte Prozessabwicklung die Bitte, dass Sie als Kundenanlagenbetreiber diese Marktlokation den betroffenen Letztverbrauchern mitteilen.
Fallbeispiel: Wechsel aus einer Drittbelieferung zurück zum Kundenanlagenbetreiber (KAB), bspw. bei einem Mieterwechsel
Liebe Kund:innen, es kommt vor, dass sich Personen unberechtigt als Mitarbeitende der TraveNetz ausgeben. Unsere Mitarbeitenden und Subunternehmer sind für Sie im Einsatz – entweder mit Termin, etwa zur Installation von Zählern und Smart Metern oder zur Ablesung, oder ohne Termin, wenn es um Netzkontrollen und die Behebung von Störungen geht. Alle Mitarbeitenden / Subunternehmen können sich durch einen Dienstausweis legitimieren. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Ihre TraveNetz