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Reservierungsverfahren

Wer eine Erzeugungsanlage ans Netz anschließen möchte, sollte frühzeitig planen – und sich den gewünschten Netzanschlusspunkt rechtzeitig sichern. Unser Reservierungsverfahren unterstützt Betreiber:innen dabei, ihre Projekte strukturiert und fristgerecht umzusetzen. Je nach Anlagentyp und Anschlussleistung gelten unterschiedliche Anforderungen und Fristen. Durch dieses Reservierungsverfahren können frühzeitig die gewünschten Netzanschlusskapazitäten auch ohne abgeschlossenen Netzanschlussvertrag verbindlich gesichert werden.

Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen. Für jede Stufe sind bestimmte Nachweise erforderlich, die rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist – eingereicht werden müssen. Erfolgt dies nicht, verfällt die Reservierung automatisch und eine neue Anmeldung ist notwendig.

Hinweis: Werden bei der Anmeldung keine Nachweise für das entsprechende Reservierungsverfahren übermittelt, wird lediglich ein unverbindlicher tagesaktueller Netzverknüpfungspunkt zugeteilt.

100 kW bis 270 kW Anschlussleistung

Erforderliche Unterlagen

Verfahrensfrei

Erzeugungsanlagen für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (zum Beispiel Aufdachanlagen)

1. Stufe: Reservierung für 6 Monate

  • Die Reservierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

2. Stufe: Verlängerung um 3 Monate

  • Vor Ablauf der Reservierungsfrist der 1. Stufe muss eine Verlängerung beantragt werden. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

3. Stufe: Verlängerung um weitere 3 Monate

  • Es ist ein geeigneter Nachweis des Projektfortschritts einzureichen (zum Beispiel Beauftragungen, Bauzeitenplan).
Genehmigungspflichtig / Privilegiert

Alle Anlagen für die eine Baugenehmigung erforderlich ist.

1. Stufe: Reservierung für 6 Monate

  • Die Reservierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

2. Stufe: Verlängerung um 3 Monate

  • Eigentumsnachweis/Pacht(vor)vertrag
  • Übersichtsplan des Flurstücks mit Abstandsmaßen
  • Nachweis über eingeleitetes Baugenehmigungsverfahren

3. Stufe: Verlängerung um weitere 3 Monate

  • Positive Baugenehmigung
  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage

Hinweis: Es ist mindestens einer der geforderten Nachweise je Stufe unaufgefordert rechtzeitig (14 Tage vor Ablauffrist) einzureichen. Die Unterlagen für die 1. Stufe sind mit der Anmeldung einzureichen (sofern erforderlich). Werden die weiteren erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Stufen nicht rechtzeitig eingereicht, verfällt die Reservierung automatisch und es muss eine neue vollständige Anmeldung durchgeführt werden. Bei Abschluss eines Netzanschlussvertrages im Rahmen des Verfahrens erlischt die Reservierungserfordernis.

über 270 kW Anschlussleistung

Erforderliche Unterlagen

Verfahrensfrei

Erzeugungsanlagen für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist (zum Beispiel Aufdachanlagen)

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Die Reservierung erfolgt automatisch nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung. Es sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Errichtungsbeginn durch Kaufvertrag oder Lieferbestätigung
  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort
PV-Anlagen (nicht privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB)

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  • Positiver Bauvorbescheid
  • Eingangsbestätigung des vollständigen Bauantrags

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Positive Baugenehmigung
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Errichtungsbeginn durch Kaufvertrag oder Lieferbestätigung
  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort
PV-Anlagen (nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB privilegiert)

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Eigentumsnachweis/Pacht(vor)vertrag
  • Übersichtsplan des Flurstücks mit Abstandsmaßen

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Positive Baugenehmigung
  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Errichtungsbeginn durch Kaufvertrag oder Lieferbestätigung
  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort
Windkraftanlagen

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Eigentumsnachweis/Pacht(vor)vertrag
  • Beauftragung Umweltgutachten

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Eingangsbestätigung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Antrags
  • Positiver Vorbescheid gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Genehmigung
  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  • Positiver Bauvorbescheid
  • Eingangsbestätigung des Bauantrags
  • Eingangsbestätigung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Antrags

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Positive Baugenehmigung
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)-Genehmigung

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort
  • Errichtungsbeginn durch Kaufvertrag oder Lieferbestätigung
Batteriespeicher

1. Stufe: Reservierung für 12 Monate

  • Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  • Positiver Bauvorbescheid
  • Eingangsbestätigung des Bauantrags

2. Stufe: Verlängerung um 7 Monate

  • Positive Baugenehmigung
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur
  • Auftrags- oder Lieferbestätigung des Lieferanten der Anlage

3. Stufe: Verlängerung um weitere 5 Monate

  • Errichtungsbeginn durch Kaufvertrag oder Lieferbestätigung
  • Nachweis einer Teilumsetzung am Anlagenstandort

Hinweis: Es ist mindestens einer der geforderten Nachweise je Stufe unaufgefordert rechtzeitig (14 Tage vor Ablauffrist) einzureichen. Die Unterlagen für die 1. Stufe sind mit der Anmeldung einzureichen (sofern erforderlich). Werden die weiteren erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Stufen nicht rechtzeitig eingereicht, verfällt die Reservierung automatisch und es muss eine neue vollständige Anmeldung durchgeführt werden. Bei Abschluss eines Netzanschlussvertrages im Rahmen des Verfahrens erlischt die Reservierungserfordernis.