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KontaktIm regulierten Energiemarkt ist die TraveNetz GmbH als Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas verpflichtet, Netzentgelte für die Durchleitung von Energie durch unser Netz zu erheben. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die Anreizregulierungsverordnung bestimmt.
Netzentgelte Strom 2026
Die Höhe der Netzentgelte Strom ab 01.01.2026 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der StromNEV ermittelt und gelten für das Netzgebiet der TraveNetz GmbH.
Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderungen der vorgelagerten Netzentgelte ergeben, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2026 erfordern.
Gemäß dem neuen § 24c EnWG wurden die in die Kalkulation der TraveNetz GmbH eingegangenen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung eines Bundeszuschusses zur anteiligen Deckung der Netzkosten ermittelt. Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass die ÜNB gemäß § 24c Abs. 5 EnWG unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, ihre Netzentgelte im Kalenderjahr 2026 unterjährig anzupassen. Sollte es zu einer solchen Netzentgeltanpassung durch die ÜNB kommen, werden auch die Netzentgelte der TraveNetz GmbH entsprechend angepasst, soweit keine anderslautenden gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Vorgaben entgegenstehen.
Preis für Mehr-/ Mindermengen Strom
Die Mehr-/ Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei einer Entnahmestelle mit Standardlastprofil (SLP) oder temperaturabhängigem Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten für die Entnahmestelle eingespeisten Energie und der an der Entnahmestelle tatsächlich entnommenen Energie.
Am 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit der Mitteilung Nr. 46 zu den Beschlüssen GPKE und GeLi Gas neue Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas veröffentlicht. Die Preisermittlung und -veröffentlichung für Mehr-/Mindermengen Strom erfolgt seit Januar 2016 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW).
Die Mehr- und Mindermengenpreise Strom sind auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unter folgendem Link veröffentlicht: Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW
Gültig ab 01. Januar 2018
Nach § 120 Abs. 4 Satz 1 EnWG sind zur Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 als Obergrenze diejenigen Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind gem. §120 Abs. 5 EnWG von der Erlösobergrenze des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers die Kostenbestandteile nach §17d Abs. 7 EnWG und §2 Abs. 5 EnLAG vollständig aus den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 herauszurechnen, soweit diese in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und damit in die Preiskalkulation des Jahres 2016 eingeflossen sind.
Auf der Basis des veröffentlichten Referenzpreisblattes 2016 unseres vorgelagerten Netzbetreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden die Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV der TraveNetz GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Diese fiktiven Netzentgelte dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.
Die TraveNetz GmbH weist darauf hin, dass diese neuen, fiktiven Netzentgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass keine weitere Anpassung der Netzentgelte 2016 aufgrund von Anpassungen des vorgelagerten Netzbetreibers, von Rechtsvorschriften sowie behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen erforderlich wird.
| Zählpunkte mit Leistungsmessung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Netznutzungsentgelte | Jahresbenutzungsdauer | Jahresbenutzungsdauer | ||
| < 2.500 h/a | > 2.500 h/a | |||
| Entnahme aus | Leistungspreis | Arbeitspreis | Leistungspreis | Arbeitspreis |
| € / (kW · a) | Cent / kWh | € / (kW · a) | Cent / kWh | |
| Umspannung HSP/MSP | 9,41 | 2,84 | 74,8 | 0,22 |
| Mittelspannungsnetz (MS) | 11,81 | 3,41 | 77,02 | 0,81 |
| Umspannung Mittel-/ Niederspannung | 15,08 | 3,78 | 86,37 | 0,93 |
| Niederspannungsnetz (NS) | 17,33 | 4,02 | 65,87 | 2,07 |
Alle Preise sind Nettopreise.
Für Bestandsanlagen vor dem 1.1.2018 mit volatiler Erzeugung werden die ausgewiesenen Preise gemäß § 120 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 18 Abs. 5 StromNEV wie folgt reduziert:
Stand 2021
| Marktlokation Letztverbraucher | Netz- oder Umspannebene | Netzentgeltreduktion in % |
|---|---|---|
| 50999722124 | MS | 30,31 |
| 50999721499 | MS | 33,21 |
| 50999341825 | MS | 30,62 |
| 50439539047 | MS | 32,33 |
| 50439293065 | MS | 32,47 |
| 50439727741 | MS | 80,77 |
| 50451690984 | MS | 70,90 |
Die Höhe der Netzentgelte Gas ab 01.01.2026 wurden gemäß der Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung und der GasNEV ermittelt.
Die veröffentlichten Netzentgelte stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte erfordern.
Preis für Mehr- /Mindermengen Gas
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen Gas wird gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen „Kooperationsvereinbarung Gas“ sowie des Leitfadens „Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas“ durchgeführt.
Die Mehr- und Mindermengenpreise Gas sind auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH (THE) unter folgendem Link veröffentlicht: Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Mehr-/Mindermengenpreise
Das Service-Center bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
Am 19. Dezember 2025 sind wir persönlich für Sie da.
Während der Schließzeiten erreichen Sie uns weiterhin telefonisch unter 0451 888 8080.
Derzeit geben sich vereinzelt Personen am Telefon fälschlicherweise als Beauftragte der TraveNetz aus. Diese Anrufe erfolgen nicht in unserem Auftrag!
Aufgrund einer Systemumstellung können Anträge aktuell nicht abschließend bearbeitet werden. Die Weiterbearbeitung erfolgt voraussichtlich ab Mitte Januar 2026.
Bitte nutzen Sie nur noch unser Netzportal bei Anträgen für die Produkte: Neuanschluss, Einspeiseanlage >100 kW, Verstärkung, Umlegung, Rückbau, Baustrom und Bauwasser.
Ihre Ansprechpartner sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis!