Gebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:
Gebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:
Der Vertragsinstallateur stellt Ihnen gerne ein Prüfprotokoll über die Ergebnisse der Prüfung aus. Dieses ist von Ihnen als Eigentümer bzw. Netzanschlussnehmer zu archivieren.
Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so kann sich der Hauseigentümer gegenüber „Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.“
Die regelmäßige Wartung der Gasgeräte oder der Besuch des Schornsteinfegers ersetzen die Sichtkontrolle (jährliche Gas-Hausschau) und die Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Gasgeräte nicht!
Die TraveNetz GmbH stellen Ihnen gerne eine Liste der regionalen Fachbetriebe zur Verfügung, die die Gebrauchsfähigkeitsprüfung aber auch Wartungen an den Gasgeräten sach- und fachgerecht durchführen.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
im Rahmen des erneuten Corona-Lockdowns reduzieren wir den persönlichen Kundenkontakt und schließen unser Kundencenter bis mindestens 31. Januar 2021.
Unser Kundenservice ist via E-Mail und telefonisch wie gewohnt für Sie erreichbar.
Tel.: 0451 888 8080
(Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr)
E-Mail: info@travenetz.de
Lassen Sie uns gemeinsam unseren Beitrag dafür leisten, das Virus einzudämmen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Störungshotline 24/7
Strom: 0800 399 399 4
Gas: 0800 399 399 5