Gebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:
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KontaktGebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:
Der Vertragsinstallateur stellt Ihnen gerne ein Prüfprotokoll über die Ergebnisse der Prüfung aus. Dieses ist von Ihnen als Eigentümer bzw. Netzanschlussnehmer zu archivieren.
Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so kann sich der Hauseigentümer gegenüber „Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.“
Die regelmäßige Wartung der Gasgeräte oder der Besuch des Schornsteinfegers ersetzen die Sichtkontrolle (jährliche Gas-Hausschau) und die Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Gasgeräte nicht!
Die TraveNetz GmbH stellen Ihnen gerne eine Liste der regionalen Fachbetriebe zur Verfügung, die die Gebrauchsfähigkeitsprüfung aber auch Wartungen an den Gasgeräten sach- und fachgerecht durchführen.
In der Zeit vom 05. Dezember 2024 bis 04. Januar 2025 werden wir eine interne EDV-Umstellung durchführen. Dadurch wird es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Für die Einschränkungen im Rahmen der Umstellungsphase bitten wir um Ihr Verständnis.