Gebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:
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KontaktGebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:
Der Vertragsinstallateur stellt Ihnen gerne ein Prüfprotokoll über die Ergebnisse der Prüfung aus. Dieses ist von Ihnen als Eigentümer bzw. Netzanschlussnehmer zu archivieren.
Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so kann sich der Hauseigentümer gegenüber „Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.“
Die regelmäßige Wartung der Gasgeräte oder der Besuch des Schornsteinfegers ersetzen die Sichtkontrolle (jährliche Gas-Hausschau) und die Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Gasgeräte nicht!
Die TraveNetz GmbH stellen Ihnen gerne eine Liste der regionalen Fachbetriebe zur Verfügung, die die Gebrauchsfähigkeitsprüfung aber auch Wartungen an den Gasgeräten sach- und fachgerecht durchführen.
Aktueller Hinweis:
Um der aktuell aufkommenden Menge an Anträgen für Photovoltaik-Anlagen und Stecker-PV gerecht zu werden, wurde im März 2023 unser neues Einspeiseportal eingeführt. Mit diesem Portal erfolgt die Bearbeitung der Anträge schneller und effizienter.
Anträge für Erzeugungsanlagen, die via E-Mail eingehen, werden nicht mehr angenommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken!