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Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasinstallation als Betreiberpflicht alle 12 Jahre gefordert!

Gebäudeeigentümer müssen alle 12 Jahre ihre Leitungsanlage auf Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit von Ihrem Vertragsinstallationsunternehmen prüfen lassen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung umfasst folgende Bereiche:

  • Sichtprüfung („Gas-Hausschau“)
  • Funktions- und Dichtheitsprüfung aller Absperr- und Sicherheitsarmaturen und
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Leckmengenmessung der Gas-Leitungsanlagen
  • Funktions- und Sicherheitsüberprüfung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte
  • Überprüfung der Aufstellbedingungen, der Verbrennungsluftversorgung sowie der Abgasabführung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte.
Lars Hertrampf Stadtwerke Lübeck GmbH - Öffentlichkeitsarbeit

Der Vertragsinstallateur stellt Ihnen gerne ein Prüfprotokoll über die Ergebnisse der Prüfung aus. Dieses ist von Ihnen als Eigentümer bzw. Netzanschlussnehmer zu archivieren.

Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so kann sich der Hauseigentümer gegenüber „Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.“

Wichtig zu wissen:

Die regelmäßige Wartung der Gasgeräte oder der Besuch des Schornsteinfegers ersetzen die Sichtkontrolle (jährliche Gas-Hausschau) und die Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Gasgeräte nicht!

Die TraveNetz GmbH stellen Ihnen gerne eine Liste der regionalen Fachbetriebe zur Verfügung, die die Gebrauchsfähigkeitsprüfung aber auch Wartungen an den Gasgeräten sach- und fachgerecht durchführen.

Checkliste für die jährlich erforderliche Hausschau

Grafik einer Gasinstallation