Die TraveNetz GmbH setzt die Vorgaben für moderne Messeinrichtungen und Smart Meter in sinnvolle Kundenlösungen um.

Digitales Messwesen

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Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung für die Stromnetze ist es, das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu wahren. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativ erzeugter Energie, z. B. aus Sonne und Wind, ist es nicht mehr so einfach, dieses Gleichgewicht herzustellen. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Digitale Zähler sind ein Beitrag zu diesem intelligenten Stromnetz der Zukunft.

Zur Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Ein großer Bestandteil dieses Gesetzes ist das soge­nannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Im MsbG befinden sich neben den zentralen Vorga­ben für den Messstellenbetrieb die Grundlagen für den Rollout digitaler Zäh­ler. Messstellenbetreiber sind demnach verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messein­richtungen und intelligente Messsysteme in ihrem Netzgebiet einzubauen.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen können dem Preisblatt entnommen werden. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 können separat bestellt und in Anspruch genommen werden.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema digitales Messwesen zusammengestellt:

Warum werden moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingeführt?

Die gesetzliche Grundlage für die Einführung von modernen Messeinrichtung und intelligenten Messsystemen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (in Kraft getreten im September 2016). Mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen will der Gesetzgeber die Ziele der Energiewende umsetzen und die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen.

Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Eine moderne Messeinrichtung spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Diese historischen Werte werden in der modernen Messeinrichtung bis zu 24 Monate gespeichert und sind durch eine PIN Eingabe gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen, kann jedoch über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Neben einer modernen Messeinrichtung verfügt ein intelligentes Messsystem über ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, welche mit einem kleinen Computer ver­gleichbar ist. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbei­ten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und BSI-konform an den Lieferan­ten, Netzbetreiber sowie den Messstellen­betreiber gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt. Das Gateway nutzt somit auch nicht das WLAN der Kunden.

Wie viel Strom verbrauchen die neuen Zähler?

Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen, als die alten Ferraris-Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch des Gateways wird nicht erfasst und wird somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Um ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf der Homepage des BSI veröffentlicht.

Mit einem Siegel des BSI werden nur Systeme ausgezeichnet, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking oder dem Chip auf dem Personalausweis. Der dritte Teil des Messstellenbetriebsgesetzes regelt zudem, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung wird ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Ein höherer Datenverkehr bedarf immer der Zustimmung des Verbrauchers.

Wer wird mit einer modernen Messeinrichtung und wer mit intelligenten Messsystem ausgestattet?

Im Messstellenbetriebsgesetz ist geregelt, wer zukünftig ein intelligentes Messsystem erhält. Hierfür wurden sogenannte Pflichteinbaufälle in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch oder der installierten Leistung bei Erzeugungsanlagen (EEG- und KWKG-Anlagen) definiert. Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW sowie Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

Bei Verbrauchergruppen, deren durchschnittlicher Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder Stromerzeugung unter 7 kW liegt, werden die bisherigen Stromzähler bis spätestens 2032 durch eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht. Kunden können sich optional ebenfalls für ein intelligentes Messsystem entscheiden. Bitte beachten Sie hierbei, dass bei einem freiwilligen Einbau die Preisobergrenzen nur gelten, wenn Sie den Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber vornehmen lassen.

Weiterführende Informationen zum sogenannten Rollout können Sie hier auf der Webseite der Bundesnetzagentur nachlesen.

Sind Gas-Zähler auch betroffen?

Nein, die Einführung von intelligenten Messsystemen betrifft zunächst nur die Zähler für den Stromverbrauch.

Ist der Einbau verpflichtend?

Ja. Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau verpflichtend. Eine Möglichkeit für Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Als Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer müssen Sie dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder seinem beauftragten Dienstleister den Zutritt zu dem Grundstück und den Räumlichkeiten gestatten. Lassen Sie sich aber immer den Ausweis zeigen und rufen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, an.

Wann erfolgt der Zählerwechsel?

Der Umbau moderner Messeinrichtungen ist bereits im Jahr 2017 gestartet. Bis zum Jahr 2032 werden alle Verbrauchsanlagen und Erzeugungsanlagen schrittweise mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Wann Ihr Zähler gewechselt wird, hängt von den individuell zutreffenden Bedingungen ab. Sie brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern und werden rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem Zählerwechsel, informiert. Diese Information kann durch ein an Sie adressiertes Schreiben oder auch durch einen Aushang an oder im Haus erfolgen. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie gerne einen Ersatztermin.

Der Startschuss für den Rollout der intelligenten Messsysteme ist im Januar 2020 gefallen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat offiziell das dritte Smart-Meter-Gateway zertifiziert und die Marktverfügbarkeit festgestellt. Somit kann der Einbau von intelligenten Messsystemen beginnen.

Wer trägt die Kosten für den Einbau?

Für den Austausch Ihres derzeitigen Zählers entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik gemäß den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten?

Der Gesetzgeber hat jährliche Preisobergrenzen (POG) für den Messstellenbetrieb und die Messung festgelegt. Das Entgelt für moderne Messeinrichtungen beträgt 20 € pro Jahr. Für die Kunden von intelligenten Messsystemen gelten abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. der Leistungsgröße der dezentralen Erzeugungsanlage unterschiedliche Messentgelte. Die Preise können Sie unserem veröffentlichten Preisblatt entnehmen. Weiterführende Informationen der Bundesnetzagentur zu den gestaffelten Preisobergrenzen finden Sie hier.

Erhalte ich eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber?

Wenn bei Ihnen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde, ist es in Ausnahmefällen möglich, dass Sie eine separate Rechnung von uns erhalten.

Bislang haben Sie die Kosten für den Messstellenbetrieb in Ihrer Stromrechnung im Rahmen der Netzkosten gezahlt. Der Energieversorger hat das Entgelt anschließend an uns abgeführt. Nach dem neuen MsbG haben Energieversorger die Möglichkeit, die Übernahme der Abrechnung für Endkunden abzulehnen. Ist Ihr Lieferant nicht damit einverstanden, die Kosten weiterhin mit abzurechnen, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über die Kosten des Messstellenbetriebs.

Die Abrechnung beinhaltet Kostenpositionen wie

  • Betrieb und Wartung der Messstelle
  • Messung
  • Datenübertragung
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Als Unternehmen mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein für die Region bekennt sich die TraveNetz GmbH uneingeschränkt zu den Zielen der Energiewende – und gestaltet Lübecks Energiezukunft aktiv mit.

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