Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei den Netzzugang zu gewähren und die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung und der Verträge für den Netzzugang.
Die allgemeinen Bedingungen für den Netzzugang und die Verträge finden Sie auf dieser Seite im Download-Bereich.
Das Umsatzsteuergesetz stellt für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs besondere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen.
Gemäß § 14 Absatz 3 UStG müssen bei einer elektronisch übermittelten Rechnung sowohl die Echtheit der Herkunft, die Authentizität als auch die Unversehrtheit des Inhalts, die Integrität gewährleistet sein.
Diese Anforderungen können nach § 14 Absatz 3 Nr.1 und 2 UStG auf zwei Arten sichergestellt werden: