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Beantragung einer Kampfmittelauskunft

Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der Grundstückseigentümer vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet.

Auch über 80 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges werden bei Erdarbeiten und auf Baustellen noch Blindgänger und Reste von Munition entdeckt. Auch auf See werden gelegentlich Seeminen und nach dem Kriege versenkte Munition gefunden. Experten sorgen durch Luftbildauswertung und Bodensondierung dafür, dass insbesondere auf Tiefbaustellen sicher gearbeitet werden kann. Bei Funden nimmt sich der Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein dem gemeldeten Funde umgehend an.

Hinweise

Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Munition nicht berühren und sofort den Kampfmittelräumdienst verständigen.

Die Anforderung des Kampfmittelräumdienstes kann rund um die Uhr über die örtliche Polizei (Telefon 110) oder das Lagezentrum des Innenministeriums (Telefon: 0431-160-0) erfolgen.

Bitte beachten Sie, das ein Antrag auf Luftbildauswertung einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.

Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich per E-Mail an: kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de

(Hinweis: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten).