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Wie läuft eine Befundprüfung ab?
Nach Antrag­stel­lung wird der Zäh­ler gegen ein neu geeich­tes Gerät aus­ge­tauscht. Die Ein­bau­si­tua­ti­on des Prüf­lings wird genau doku­men­tiert und auch foto­gra­fiert. Der Prüf­ling wird an die vom Antrag­stel­ler gewähl­te Prüf­stel­le ver­sen­det. In der Prüf­stel­le wird der Prüf­ling drei Prüf­punk­ten unter­zo­gen:
1. äuße­re Beschaf­fen­heits­prü­fung
2. mess­tech­ni­sche Über­prü­fung
3. inne­re Beschaf­fen­heits­prü­fung
Die Ergeb­nis­se wer­den auf dem soge­nann­ten Prüf­schein doku­men­tiert und an den Antrag­stel­ler gesen­det.
Darf ich als Antragsteller bei der Befundprüfung anwesend sein?
Ja, der Antrag­stel­ler darf bei der Durch­füh­rung der Befund­prü­fung dabei sein. Dazu muss sich der Antrag­stel­ler mit der von Ihm beauf­trag­ten Prüf­stel­le ter­min­lich abstim­men.
Wie lange dauert eine Befundprüfung in der Prüfstelle?
Die Prü­fung dau­ert ca. drei Stun­den.
Wo finde ich einen Antrag auf Befundprüfung?
Der Antrag ist auf der Inter­net­sei­te der Tra­ve­Netz unter https://www.travenetz.de/nutzen/messstellenbetrieb-messdienstleistungen/ ver­öf­fent­licht (unte­rer Abschnitt der Sei­te).
Was kostet eine Befundprüfung?
Die Kos­ten für eine Befund­prü­fung wer­den nach dem Gebüh­ren­ver­zeich­nis der Mess- und Eich­ver­ord­nung (Mes­sEV) abge­rech­net. Die Preis­blät­ter sind in den Anträ­gen zu fin­den. Die Anträ­ge sind auf der Inter­net­sei­te der Tra­ve­Netz unter https://www.travenetz.de/nutzen/messstellenbetrieb-messdienstleistungen/ ver­öf­fent­licht (unte­rer Abschnitt der Sei­te).
Wer übernimmt die Kosten für die Befundprüfung?
Wenn das Ergeb­nis der Befund­prü­fung zeigt, dass Zäh­ler die Prü­fung bestan­den hat, muss der Antrag­stel­ler (Kun­de) die gesam­ten Kos­ten der Prü­fung inkl. der Ein- und Aus­bau­kos­ten über­neh­men. Soll­te der Zäh­ler die Prü­fung nicht bestehen, über­nimmt der Mess­ge­rä­te­ver­wen­der (Netz­be­trei­ber, Mess­stel­len­be­trei­ber) die Kos­ten.
Was bekomme ich als Antragsteller für ein Ergebnisdokument?
Der Antrag­stel­ler bekommt einen Prüf­schein mit Stem­pel und Unter­schrift des Prüf­stel­len­lei­ters zuge­stellt. Die­ses Doku­ment ist ein­ma­lig und gerichts­fest. Bei einer bestan­de­nen Befund­prü­fung wer­den die Mess­feh­ler auf dem Prüf­schein nicht auf­ge­führt, da die­se sich in den gesetz­li­chen Feh­ler­gren­zen befin­den. Nur wenn der Zäh­ler mess­tech­nisch durch­ge­fal­len ist, wer­den die detail­lier­ten Prüf­ergeb­nis­se auf­ge­führt.
Kann jeder Zähler geprüft werden?
Nein. Es muss sich um ein eich­fä­hi­ges Mess­ge­rät han­deln.
Was passiert, wenn der Zähler die Befundprüfung nicht besteht?
Wenn der Zäh­ler durch­ge­fal­len ist, kann der Netz­be­trei­ber über eine soge­nann­te Ersatz­wert­bil­dung einen neu­en abrech­nungs­fä­hi­gen Zäh­ler­stand ermit­teln. Die­ser wird als kor­ri­gier­ter Wert an den jewei­li­gen Lie­fe­ran­ten über­mit­telt.
Ich habe eine Mitteilung bzgl. eines Zählerwechsels erhalten. Mit wem spreche ich den Termin ab?
Für eine Ter­min­ab­stim­mung kann der Kun­de sich an den Bereich Zen­tra­le Arbeits­vor­be­rei­tung (ZAV) unter der Tele­fon­num­mer: 0800–245141451 wen­den.