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Wo finde ich den Antrag für eine Ladeeinrichtung?
Auf unserer Internetseite unter https://www.travenetz.de/innovation-und-umwelt/e-mobilitaet/
Wann erhalte ich die Schlussrechnung?
Wichtig ist, dass uns ein Zählerstand mitgeteilt wird. Bezüglich der Abrechnung muss der Kunde sich an den Lieferanten wenden.
Muss ich mich im Marktstammdatenregister registrieren?
Ja, die Registrierung und Aktualisierung der Daten im MaStR ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Anlagenbetreiber (ABR) müssen sich selbst und die Einheiten und Anlagen registrieren, die sie betreiben. Weil auch Einheiten und Anlagen registriert werden müssen, die keine Förderung erhalten, sind auch deren Betreiber verpflichtet, sich zu registrieren.
Wie kann ich meine Kundendaten im Einspeisevertrag ändern?
Bei der TraveNetz werden keine gesonderten Einspeiseverträge ausgestellt. Vertragsrelevante Änderungen wie Bankverbindung, Bankeinzugsermächtigung, Steuernummer oder Eigentümerwechsel sind uns grundsätzlich schriftlich bzw. per E-Mail (an einspeisung@travenetz.de) mitzuteilen.Die Änderungsmitteilung ist vom Anlagenbetreiber zu unterzeichnen (bei einem Ehepaar als Anlagenbetreiber (bzw. Eigentümergemeinschaft) müssen beide unterschreiben). Darüber hinaus ist uns das Datum, ab dem die Änderung wirksam werden soll mitzuteilen.
Bei einem Eigentümerwechsel (z.B. Verkauf der Anlage) müssen uns die Stammdaten der Anlage (Standort, Inbetriebnahme, Installierte Leistung, bisheriges Vertragskonto) sowie die Kontaktdaten des alten und des neues Anlagenbetreibers mitgeteilt werden. Darüber hinaus benötigen wir die Zählerstände zum Datum der Eigentumsübergabe. Die Erklärung ist sowohl vom bisherigen Anlagenbetreiber als auch von neuen Anlagenbetreiber zu unterschreiben.
Im Falle einer Erbschaft benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z.B. Erbschein, Sterbeurkunde,…).
Kann ich die Stecker-PV Anlage an eine Haushaltssteckdose anschließen?
Nein, eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Einspeisesteckdose sichergestellt werden, die durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert wurde.
Die meisten haushaltsüblichen Schutzkontakt-Steckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Benötige ich einen anderen Stromzähler?
Um den aus dem Stromnetz bezogenen, aber auch den von der PV-Anlage ins Netz eingespeisten Strom messen zu können, wird ein sogenannter Zweitarifzähler (auch Zweirichtungszähler genannt) benötigt. In den meisten Haushalten ist lediglich ein Eintarifzähler installiert, sodass ein kostenpflichtiger Zählerwechsel erfolgen muss.
Wo finde ich einen zugelassenen Installateur?
Eine Auflistung aller Installateure, die eine Konzession für unser Netzgebiet haben, finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.travenetz.de/anschliessen/installateure-finden/
Laut Anschreiben erhalte ich jetzt eine moderne Messeinrichtung. Was ist das?
Eine moderne Messeinrichtung spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Am Display können Sie neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten Monate einsehen. Die moderne Messeinrichtung sendet keine Zählerstände nach außen.
Wie lange ist die Eichgültigkeitsdauer von Stromzählern?
• Mechanische Zähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren
• Elektronische Zähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 8 Jahren
Die Eichgültigkeit meines Zählers ist abgelaufen. Warum wird der Zähler nicht getauscht?
Die Eichgültigkeit des Zählers wurde höchstwahrscheinlich im Rahmen des sogenannten Stichprobenverfahren verlängert. Hierfür werden stichprobenartig Zähler des gleichen Herstellungsjahres und der gleichen Bauart aus unserem Netzgebiet geprüft. Bestehen diese Zähler die Prüfung, erhalten alle Zähler des Loses eine Verlängerung der Eichgültigkeit. Der Eichstempel der nicht geprüften Messgeräte wird dabei nicht erneuert, da er lediglich das Jahr der letzten Eichung dokumentiert und keine Angaben über das Ende der Eichgültigkeit enthält.

So kommt es, dass Zähler auch nach Ablauf der Mess- und Eichverordnung festgelegten Eichgültigkeit durchaus noch gültig amtlich geeicht sind und im "geschäftlichen Verkehr" verwendet werden dürfen. Man kann die Eichgültigkeit am Zähler nicht ablesen.