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Wie kann ich meine Zählerstände übermitteln?
Nutzen Sie hierfür gern unser Ableseportal unter www.travenetz.de/zählerstand
Zusätzlich können Sie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 – 589 33 10 Ihre Zählerstände telefonisch mitteilen.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Anmeldung meines Hausanschlusses?
Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis vier Wochen Ihre Anmeldungen zu bearbeiten. Baufreiheit und Genehmigungen vorausgesetzt. Planen Sie diese Zeit bitte mit ein, hier verweisen wir besonders auf die ggf. notwendige Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung, weitere Hinweise finden Sie auf unser Internetseite, insbesondere im Merkblatt Netzanschluss.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines neuen Hausanschlusses?
Wir benötigen von Ihnen einen amtlichen, bemaßten Lageplan, aus dem die Lage des Gebäudes im Grundstück ersichtlich ist. Zusätzlich benötigen wir die genehmigten Baupläne und einen Gebäudeschnitt mit Hausanschlussraum. Leistungsangaben der einzelnen Sparten, wie z.B. Strom in kVA, Gas in kW, Wasser in L/s und Fernwärme in kW.
Hinweis zur Kampfmittelverordnung
Für die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf privatem und öffentlichem Grund ist der/die Grundstückseigentümer.in vor Beginn der Bauarbeiten zur Prüfung und Freigabe des Baugrundes nach Kampfmittelverordnung verpflichtet (vgl. Merkblatt Netzanschluss). Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf eine Luftbildauswertung einen Zeitraum von bis zu 29 Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig. Weiterführende Informationen der Landesregierung zur Kampfmittelfreigabe sowie entsprechende Antragsdokumente finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/DasSindWir/LKA/Kampfmittelraeumdienst/kampfmittelraeumdienst.html. Für unser Netzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie diese Information unter https://www.bfr-kmr.de/anhang_1.3.8.html.
Wie setzen sich die Kosten für den Strom-, Gas-, Wasser-, LWL- und Fernwärmehausanschluss zusammen?
Die Kosten für Ihren neuen Netzanschluss werden aus einem Grundpreis und einem Meterpauschalpreis gebildet (bis 50 Meter). Sie bezahlen nur die tatsächliche Leitungslänge auf Ihrem Grundstück. Die Preise und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.travenetz.de unter Anschließen. Hier empfehlen wir unsere Kundenbroschüre als Basisinformation.
Wie sollte die Leitungsführung über das Grundstück aussehen?
Die Trassenführung der Hausanschlussleitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze verlaufen und darf auch später nicht überbaut oder bepflanzt werden.
Wie muss die Hauseinführung, oder das Leerrohr beschaffen sein?
Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.
Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.
Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherrn. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich. Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommen Sie im Fachhandel. Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses enthalten (DVGW Zulassung).
Bekomme ich bei Ihnen auch eine Mehrspartenhauseinführung angeboten und was kostet mich das?
Bei der Bestellung der Sparten Strom, Gas und Wasser bieten wir Ihnen die Mehrspartenhauseinführung (MSHE) für den bauseitigen Einbau im Neubau gern mit an. Diese liegt aktuell bei 650 € Netto (der Einbau muss bauseitig erfolgen). Bei einem Fernwärmeanschluss ist dieses leider nicht möglich unsererseits, kann aber bauseits beschafft werden.
Kann ich den Tiefbau selbst leisten?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Privatgrund selbst zu graben oder graben zu lassen, jedoch nur nach Vorgabe der TraveNetz GmbH. Die sich daraus ergebenden Kostenreduzierungen ermitteln wir individuell.
Im öffentlichen Bereich hingegen darf nur ein zugelassener Tiefbauer tätig werden.
Wie groß muss der Hausanschlussraum sein?
Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.
Es wird eine Wandbreite und -höhe von ca. 2,10 Metern benötigt. Darüber hinaus muss eine freie Arbeitstiefe von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein, bei gegenüberliegenden Wänden von mindestens 1,8 Metern.
Bei Anschluss der Fernwärme an das Primärnetz muss der Raum baulich geteilt werden in "Heißwasser" = Fernwärme und die anderen Sparten.